Das Jahr 2015 verspricht spannend zu werden – wir informieren Sie in unserem Update Arbeitsrecht über die wichtigsten Eckpunkte und die Rechtsprechung.
Das Jahr 2015 verspricht spannend zu werden – zumindest im Arbeitsrecht. Viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag werden zu Beginn des Jahrs oder im Laufe des Jahrs umgesetzt – mit zum Teil erheblichen Auswirkungen für die Arbeitgeber. Wir informieren Sie in unserem Update Arbeitsrecht über die wichtigsten Eckpunkte dieser Novellen.
Unsere Rechtsprechungsübersicht hat in dieser Ausgabe vor allem das Urlaubsrecht im Visier. Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen: Wann sind mehr Urlaubstage für ältere Mitarbeiter zulässig? Wie verhält sich unbezahlter Sonderurlaub zum gesetzlichen Urlaubsanspruch? Und: Kann das Urlaubsgeld bei Kündigung des Arbeitsvertrags gestrichen werden?
Weiter erfahren Sie, wie umfangreich die Pflichten von Arbeitgebern sind, wenn es um die Festsetzung von Ruhepausen geht und wie wichtig ein Pausenplan sein kann. Ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner ist ferner die Leistungsbeurteilung eines Mitarbeiters im Zeugnis. Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat jüngst ein spannendes Urteil zur Beweislast im Zeugnisprozess erlassen.
Schließlich widmen wir uns auch noch dem Thema Mitbestimmung des Betriebsrats. Sie lesen, inwieweit der Betriebsrat nach der aktuellen Rechtsprechung ein Mitbestimmungsrecht bei Unternehmensauftritten in sozialen Netzwerken hat.
Inhalt:
Schwerpunkt:
- Mehr Urlaubstage für ältere Mitarbeiter unter bestimmten Umständen zulässig
- Unbezahlter Sonderurlaub und gesetzlicher Urlaubsanspruch
- Kein Urlaubsgeld bei gekündigtem Arbeitsvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag – Weiterarbeit nach Ende des Fristablaufs
- Befristete Arbeitsverträge mit älteren Mitarbeitern – kurz notiert
- Homeoffice-Vereinbarung nicht ohne Weiteres kündbar
- Arbeitgeber ist zur Festsetzung von Ruhepausen verpflichtet
- Leistungsbeurteilung eines Mitarbeiters im Zeugnis
Kündigung und Kündigungsschutz
- Keine Altersdiskriminierung durch gesetzliche Staffelung der Kündigungsfristen
- Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug
- Häufige Kurzerkrankungen als außerordentlicher Kündigungsgrund
- Whistleblowing: kein zwingender Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen
- Freizeitausgleich für Betriebsratsarbeit
- Dienstkleidung und Gleichbehandlungsgrundsatz
- Keine Bereitstellung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses für den Betriebsrat
- Mitbestimmung bei Unternehmensauftritten in sozialen Netzwerken
- Keine Anrechnung der Zeitarbeit auf Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz
- Zeitarbeitsplatz als frei zu besetzender Arbeitsplatz nach § 9 TzBfG