16. Juni 2011
CMS Fahrzeugflotte sicher geparkt
Arbeitsrecht

Dienstwagen: Status – Symbol – Zukunft ?

Über Dienstwagen haben wir in diesem Blog schon häufiger berichtet.

Heute soll es um einen Ausblick in die Zukunft gehen:

Die mittel- und langfristige Zukunft des Dienstwagens ist nämlich gar nicht so sicher, wie mancher meint. War er noch bis heute das Statussymbol, das auf der heimischen Auffahrt vor dem Haus – mit oder ohne Firmenkennzeichen – auch den beruflichen Erfolg signalisierte, so könnte sich dies wandeln. Ein 5er-Touring oder A6 Avant muss nicht mehr ohne weiteres das automobile Wunschziel des oberen Managements sein.

Nach im vergangenen Jahr veröffentlichten Studien und Berichten wird das Auto als Statussymbol bei der Facebook-Generation durch IT-Gadgets abgelöst – statt Hubraumgrößen in gedeckten Farbtönen ist es das Smartphone in der Hosen- oder Handtasche, das den Arbeitnehmer der Zukunft lockt?

Und wie wird sich dies auf Firmenflotten und damit einen großen Teil des deutschen Fuhrparks auswirken?

Möglicherweise ist diese Entwicklung ein entscheidender Anstoß bei der Neuausrichtung der Firmenflotten nach dem CO²-Ausstoß, wie mancherorts gehofft wird. Wer keinen Wert auf einen großen Wagen legt, kommt auch mit einem kleinen Motor aus. So ist es nicht undenkbar, dass auch kleine Fahrzeuge im Innern mit viel Technik ausgestattet werden, was bislang der gehobenen Mittel- und Oberklasse vorbehalten ist. Sparen wird der Arbeitnehmer hierdurch zur Zeit nicht, denn der für die Versteuerung anzusetzende Listenpreis erfasst auch die Sonderausstattung.

Ebenso denkbar ist aber auch eine Hinwendung zu E-Firmenflotten – Elektromobilität, ein Szenario mit dessen rechtlichen Aspekten sich CMS Hasche Sigle ebenfalls befasst. Unter dem Gesichtspunkt Elektromobilität ließen sich vielleicht auch die nicht mehr ganz so auto-affinen zukünftigen Mitarbeiter und Führungskräfte einfangen, denen das abendliche Einstöpseln ihres Smartphones an die Steckdose bereits in Fleisch und Blut übergegangen ist.

Autohersteller tun gut daran, sich diesen Fragen rechtzeitig zu stellen. Und Personalabteilungen sollten schon heute bei der Ausrichtung ihrer Dienstwagen-Policies und -vereinbarungen die Zukunft im Auge behalten. Denn Änderungs- und Widerrufsvorbehalte haben eine kurze Halbwertzeit, wie die Rechtsprechung immer wieder belegt.

Wir bleiben dran!

PS: Unsere Broschüre Elektromobilität können Sie hier herunterladen.

PPS: Um durch andere Berichte aufgekommene Spekulationen über die CMS-Fahrzeugflotte vorab zu entkräften sei ein Blick auf den CMS-Fuhrpark in der Tiefgarage des Kölner Standorts erlaubt, der nunmehr sicher und geschützt vor Vandalen geparkt werden konnte.

Tags: CO2 CO2-Ausstoß Dienstwagen Dienstwagenrichtlinie Elektromobilität Fahrzeugflotte Firmenfahrzeug Firmenwagen Iphone Smartphone Statussymbol