Kammertermine vor den Arbeitsgerichten, noch dazu in zweiter Instanz, sind häufig alles andere als „mündliche“ Verhandlungen. Mancher Richter beschränkt sich auf die Frage nach Vergleichsmöglichkeiten – gibt es keine, dann ist gerne „alles gesagt“.
Vorsicht ist geboten, wenn der Richter im Termin seine Rechtsansichten darlegt – insbesondere wenn neue Rechtsansichten ins Spiel gebracht werden. Dann kann auch eine stattgebende Entscheidung allein durch ihre Begründung erhebliche (Folge-)Probleme verursachen.
In der Sekunde heißt es für den Anwalt, geistesgegenwärtig sein und im Kopf Gegenargumente für das eigene Plädoyer finden, um – wie Leonardo DiCaprio – „eine Inception durchzuführen“. Gelingt das silbrige Reden oder doch nur goldene Gedankenstille?
Wenn dann während des eigenen Plädoyers der Richter nicht nur aufmerkt, sondern auch noch mitschreibt, war die Denkarbeit nicht vergebens. Das Gericht will nochmals prüfen – der Gegner schweigt. Das Gegenargument ist in den Köpfen der Richter platziert, jetzt muss es langsam wirken.
Ob die Entscheidung des Arbeitsgerichts jetzt wieder in die richtige Richtung geht? Das vollständige Urteil wird es zeigen.