2. April 2010
Arbeitsrecht

Erhalt des Arbeitsplatzes ist keine Altersdiskriminierung

Kann es eine Diskriminierung wegen des Alters darstellen, wenn ein Arbeitgeber einen älteren Arbeitnehmer vom Personalabbau verschont?

Nein, sagt das BAG. Das neu geschaffene Diskriminierungsverbot wegen des Alters verfolge wesentlich den Zweck, älteren Arbeitnehmern den Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen. Es zwinge deshalb Arbeitgeber im Rahmen eines von ihnen geplanten Personalabbaus nicht dazu, auf Verlangen älterer Arbeitnehmer mit diesen einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zu schließen. Der (ältere) Kläger erhielt deshalb von seinem Arbeitgeber auch nach drei Instanzen Rechtsstreit kein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung von EUR 171.720, sondern muss weiterarbeiten – bis ihn vielleicht der nächste Personalabbau erwischt….   (BAG vom 25. Februar 2010 – 6 AZR 911/08)

Tags: Altersdiskriminierung Aufhebungsvertrag Bundesarbeitsgericht Personalabbau