13. März 2013
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Ist das das Ende? BAG zur CGZP

Über die Rechtsprechungsentwicklungen in der Zeitarbeit finden Sie aktuelle und umfassende Neuigkeiten hier im Blog. Die heute vom BAG zum CGZP-Komplex entschiedenen „Leitlinien″, die Sie in der Pressemitteilung 17/13 des Gerichts nachlesen können, wollen wir daher vorab und kurz zusammenfassen:

Es bleibt bei dem, was die Arbeitnehmer und DGB-Seite immer unterstellte: die CGZP konnte keine wirksamen Tarifverträge schließen, die (von ihr allein geschlossenen) Tarifverträge sind unwirksam. Als rechtliche Folge haben die betroffenen Leiharbeitnehmer Anspruch auf „Equal Pay″.

Das BAG gewährt keinen Vertrauensschutz.

Die Bezugnahmeklauseln auf den mehrgliedrigen AMP-Tarifvertrag sollen intransparent und unwirksam sein, wenn sich nicht ersehen lässt, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben soll. Ob dies auch für die jeweils vom Verleiher verwendeten Klausel gilt, muss im Einzelfall geklärt werden. Ob damit auch wegen dieser Tarifverträge für die Zeit ab 2010 eine Equal-Pay-Welle startet, lässt sich daher noch nicht absehen.

Allerdings stünden einer solchen Klagewelle arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln entgegen, denn das BAG hat auch entschieden, dass der Equal Pay-Anspruch zu dem arbeitsvertraglich für die normale Vergütung vereinbarten Zeitpunkt fällig wird und wirksam vereinbarten Ausschlussfristen unterliegt. Ist eine Ausschlussklausel nicht vereinbart, dann gilt allerdings nur die regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (31.12.2010) beginnt und erst am 31.12.2013 endet. Auf die rechtliche Beurteilung der Tariffähigkeit der CGZP durch den Arbeitnehmer kommt es nicht dagegen nicht an.

 In der Berechnung der Differenz zum Equal Pay-Anspruch bleibt Aufwendungsersatz außer Betracht, es sei denn, es handelt sich um “verschleiertes“ und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Allgemeine Aufwandspauschalen können daher nicht angerechnet werden.

 Eine ausführlichere Bewertung werden Sie hier im Blog finden.

Tags: 13.03.2013 BAG Bundesarbeitsgericht CGZP equal pay-Anspruch mehrgliedriger Tarifvertrag tarifunfähig Vertrauensschutz