8. Dezember 2015
Know-how-Schutz
Arbeitsrecht Compliance Datenschutzrecht Gewerblicher Rechtsschutz

Know-how-Schutz: Stehen Ihre Geschäftsgeheimnisse auf dem Spiel?

Know-how-Schutz: EU-Richtlinie zwingt Compliance- und Rechtsabteilungen zum Handeln. Wir zeigen Unternehmen mit unserem Online-Tool was zu tun ist.

Viele Unternehmen begehen einen Fehler, wenn sie beim Thema Know-how-Schutz reflexartig „abwinken“ und entweder auf ihr Management von IP-Rechten oder die Einhaltung von Datenschutzregelungen zu verweisen. Das wird in Zukunft schwere Folgen haben, wenn es zum Abfluss von Know-how kommt.

Denn die Verabschiedung einer EU-Richtlinie zum Geheimnisschutz rückt ganz still und leise in greifbare Nähe. Unser Online Tool unter know-how-protect.de hilft, den Know-How-Schutz in Unternehmen zu prüfen und deckt Handlungsbedarf auf.

Geheimnisse nicht mehr automatisch geschützt

Denn beim „Know-how-Schutz“ geht es um weit mehr als schutzfähige Erfindungen oder andere Innovationen. Betroffen sind vielmehr die „Kronjuwelen“ der Firma: kaufmännisches Wissen wie Kalkulationsgrundlagen, Kundenlisten, Konstruktionszeichnungen, Rezepturen oder Protokolle der Geschäftsführung, um nur einige zu nennen – mit anderen Worten all das, was auf dem Markt nichts zu suchen hat.

Bislang ist der Know-how-Schutz in Deutschland im Wettbewerbsrecht und Strafrecht geregelt. Wechselt ein Mitarbeiter das Unternehmen und nimmt z.B. im Vertrieb Kundendaten mit, kann so in vielen Fällen unter anderem eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.

Die neue Richtlinie „zum Schutz vertraulichen Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen“ (COM 2013, 0183), deren Entwurf im März zur ersten Lesung im EU-Parlament ansteht und bald darauf verabschiedet werden könnte, wird die Rechtslage in Deutschland verschärfen.

Know-how-Schutz braucht ein durchdachtes Konzept

Die Rechtsprechung lässt hierzulande bislang großzügig eine „Vermutung″ dafür streiten, dass ein Geheimhaltungswille für vertrauliche Informationen vorliegt, der oft auch als ausschlaggebend für deren Schutz angesehen wurde.

Damit dürfte zukünftig Schluss sein: Denn die Richtlinie verlangt

angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen der Person, die die rechtmäßige Kontrolle über die Informationen besitzt.

Die Richtlinie gibt nicht vor, worin genau solche Maßnahmen bestehen sollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Schutzkonzept vorzuweisen ist, das zumindest aus folgenden Bausteinen besteht:

  • Unternehmensgeheimnisse (Rezepte, Daten, „Ideen“) müssen in Schutzklassen und Sicherheitsstufen („klassifiziert“) und nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt werden.
  • Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Geschäftsgeheimnisse muss organisatorisch begleitet werden, „Mitwisserkreise″ sind klar zu definieren und Mitarbeiter zu schulen.
  • Die Vertragscompliance muss im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse und Know-how angepasst werden – die wohl größte Herausforderung: Die üblichen „Standardklauseln“ in Verträgen mit Mitarbeitern oder Geschäftspartnern werden in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen jedenfalls keinen Bestand mehr haben.

know-how-protect.de: Testen Sie Ihre Aufstellung

Was also ist zu tun? CMS Deutschland hat einen kostenlosen Online-Fragebogen entwickelt, mit dem Sie Ihre Aufstellung in puncto Geheimnisschutz testen und auswerten lassen können. Know-how-schutz

Unser Tool zum Know-how-Schutz ist online verfügbar. Binnen zehn Minuten können Sie feststellen, ob Handlungsbedarf besteht.

Außerdem erhalten Sie auf der von uns eingerichteten Website Informationen und Anregungen zum Thema. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich an Task-Force-Know-How-Schutz@cms-hs.com.

Wir werden im Blog regelmäßig über branchenspezifische Themen rund um den Know-how-Schutz und die neuesten Entwicklungen betreffend die Know-how-Schutz Richtlinie der EU berichten.

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