Zeitarbeit steht bei Unternehmen hoch im Kurs, da sie flexible Personalpolitik ermöglicht. Auch im Arbeitsrecht ist sie ein Dauerbrenner-Thema und stetigem Wandel unterworfen. Die jeweiligen aktuellen Änderungen thematisieren wir nicht zuletzt auch an dieser Stelle regelmäßig. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Zeitarbeit haben wir im aktuellen Update Arbeitsrecht in einem kurzen Überblick zusammengefasst.
Außerdem erläutern wir im Newsletter zahlreiche arbeitsrechtliche Entscheidungen. In einem Fall geht es etwa um die Frage, ob Taschenkontrollen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind, um Diebstähle in einem Unternehmen zu vermeiden. Das BAG bejahte dies und argumentierte, dass jedenfalls eine dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz die Arbeitnehmerrechte stärker beschneide als vereinzelte Taschenkontrollen.
Das BAG beschäftigte sich auch mit dem Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber. Die Richter kamen zu ähnlichen Ergebnissen wie zuvor der EuGH in einem vergleichbaren Fall: Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft, aus welchen Gründen er den Bewerber abgelehnt hat und ob und aufgrund welcher Kriterien ein anderer Bewerber eingestellt wurde.
Weitere im Update dargestellte relevante Entscheidungen betreffen etwa die Kündigung tariflich unkündbarer Mitarbeiter sowie die Betriebsrente bei spätem Jobwechsel.
Inhalt:
- Und wieder einmal Sonderzahlung mit Mischcharakter
- Zu früh gefreut! Diskussion um das Vorbeschäftigungsverbot geht weiter
- Vertretungsbefristung für intern abgeordnete Stammkraft
- Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber – das BAG meldet sich zu Wort
- Diskriminierende Stellenausschreibung durch Personalvermittler
- Taschenkontrollen bei Mitarbeitern
- Die Zulässigkeit einer Versetzung an einen anderen Arbeitsort
Kündigung und Kündigungsschutz
- Kündigung in der Probezeit – Anhörung des Betriebsrats
- Auswahlrichtlinie kann durch einen Interessenausgleich mit Namensliste geändert werden
- Kündigung unkündbarer Mitarbeiter