BNetzA-Festlegung zur Konvertierung von Erdgas bestätigt
Mit Beschlüssen vom 25. April 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die drei gegen die Festlegung zur Konvertierung von Erdgas in qualitätsübergreifenden Marktgebieten („Konni Gas 2.0“) gerichteten Beschwerden zurückgewiesen.
Mit Beschlüssen vom 25. April 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die drei gegen die Festlegung zur Konvertierung von Erdgas in qualitätsübergreifenden Marktgebieten („Konni Gas 2.0“) gerichteten Beschwerden zurückgewiesen.