Verpflichtung zu „No Russia“-Klausel in Lieferverträgen
Bei manchen Exportgeschäften muss die Wiederausfuhr nach Russland vertraglich untersagt werden. Musterklauseln bergen Konflikte mit dem deutschen AGB-Recht.
Bei manchen Exportgeschäften muss die Wiederausfuhr nach Russland vertraglich untersagt werden. Musterklauseln bergen Konflikte mit dem deutschen AGB-Recht.