Corona: Handlungsmöglichkeiten bei Corona-Test-Verweigerern
Arbeitnehmer, die keinen 2G-Nachweis vorlegen und sich auch nicht testen lassen wollen, können arbeitsrechtlich sanktioniert werden.
Arbeitnehmer, die keinen 2G-Nachweis vorlegen und sich auch nicht testen lassen wollen, können arbeitsrechtlich sanktioniert werden.