Eigener Straftatbestand für kriminelle Handelsplattformen
                    § 127 StGB stellt seit dem 1. Oktober 2021 das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe. Ein kurzer Überblick.
                  
                  
                    § 127 StGB stellt seit dem 1. Oktober 2021 das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe. Ein kurzer Überblick.
                  
                 
         
               
               
               
              