Eigener Straftatbestand für kriminelle Handelsplattformen
§ 127 StGB stellt seit dem 1. Oktober 2021 das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe. Ein kurzer Überblick.
§ 127 StGB stellt seit dem 1. Oktober 2021 das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe. Ein kurzer Überblick.