Kein Wegfall des Wettbewerbsverbots eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der Gesellschaft
In der Insolvenz einer GmbH übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder. Damit enden jedoch nicht die Pflichten des Geschäftsführers, dies gilt insbesondere für das Wettbewerbsverbot.
In der Insolvenz einer GmbH übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder. Damit enden jedoch nicht die Pflichten des Geschäftsführers, dies gilt insbesondere für das Wettbewerbsverbot.