Austauschgeschäfte mit Gesellschafter – Anfechtungsrisiken aus § 135 InsO
Anfechtungsrisiken für Gesellschafter aus § 135 InsO drohen auch bei Verkehrs- und Austauschgeschäften!
Anfechtungsrisiken für Gesellschafter aus § 135 InsO drohen auch bei Verkehrs- und Austauschgeschäften!