NRW schafft (Unterschwellen-)Vergaberecht ab
Öffentliche Auftraggeber aus NRW müssen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte kein Vergabeverfahren mehr durchführen.
Öffentliche Auftraggeber aus NRW müssen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte kein Vergabeverfahren mehr durchführen.