Keine strikte Trennung mehr zwischen Zuschlags- und Eignungskriterien im Vergabeverfahren
Im Vergabeverfahren ist die Bewertung des für den Auftrag vorgesehenen Teams als eines der Zuschlags- und Eignungskriterien für eine Ausschreibung zulässig.
Im Vergabeverfahren ist die Bewertung des für den Auftrag vorgesehenen Teams als eines der Zuschlags- und Eignungskriterien für eine Ausschreibung zulässig.