EuGH zur Mindestlohnregelung bei Vergabeverfahren
Die Mindestlohnregelung in Vergabeverfahren sichert ein Mindestmaß an sozialem Schutz. Eine bundesweite Regelung zum Mindestlohn reicht hierfür jedoch aus.
Die Mindestlohnregelung in Vergabeverfahren sichert ein Mindestmaß an sozialem Schutz. Eine bundesweite Regelung zum Mindestlohn reicht hierfür jedoch aus.