Kein Schmerzensgeld bei Corona-Infektion
Arbeitgeber sollten trotz der nun ausgelaufenen Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin darauf achten, die Arbeitsschutzmaßnahmen kontinuierlich anzupassen.
Arbeitgeber sollten trotz der nun ausgelaufenen Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin darauf achten, die Arbeitsschutzmaßnahmen kontinuierlich anzupassen.