Geschäftsführerhandeln im Namen der GmbH – BGH zum Erklärungswert geschäftlicher Schreiben
                    BGH: Erklärung des Geschäftsführers auf GmbH-Briefpapier gilt grundsätzlich als im Namen der Gesellschaft abgegeben.                  
                  
                    BGH: Erklärung des Geschäftsführers auf GmbH-Briefpapier gilt grundsätzlich als im Namen der Gesellschaft abgegeben.