Geschäftsführerhandeln im Namen der GmbH – BGH zum Erklärungswert geschäftlicher Schreiben
BGH: Erklärung des Geschäftsführers auf GmbH-Briefpapier gilt grundsätzlich als im Namen der Gesellschaft abgegeben.
BGH: Erklärung des Geschäftsführers auf GmbH-Briefpapier gilt grundsätzlich als im Namen der Gesellschaft abgegeben.