Corona-Pandemie: Behördliche Betriebsschließung gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt das Risiko pandemiebedingter Betriebsschließungen und muss arbeitswilligen Beschäftigten für die Zeit einer behördlich angeordneten Betriebsschließung Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen.
Der Arbeitgeber trägt das Risiko pandemiebedingter Betriebsschließungen und muss arbeitswilligen Beschäftigten für die Zeit einer behördlich angeordneten Betriebsschließung Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen.