Das MoPeG als Türöffner im Umwandlungsrecht – Neue Möglichkeiten für nationale Umwandlungen
Nationale Umwandlungen werden künftig auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts möglich sein und das sogar unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten.
Nationale Umwandlungen werden künftig auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts möglich sein und das sogar unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten.