4. Juli 2022
100 Jahre Frauen in juristischen Berufen Staatsdienst
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100 Jahre Frauen in juristischen Berufen: Juristinnen im Staatsdienst

Wie sich Juristinnen vor 100 Jahren den Weg in die höhere Verwaltungslaufbahn und in die Bundesministerien erkämpften.

Das aktuelle Kabinett besteht zu 50 % aus Ministerinnen und ist damit so weiblich wie keines zuvor. Trotzdem gibt es Ressorts, die Frauen heute zum ersten Mal innehaben. So hat erstmals eine Frau das Amt der Bundesinnenministerin und eine Frau das Amt der Bundesaußenministerin inne.

Den Grundstein dafür, dass seit 1961 kein Kabinett mehr ohne Frauen gebildet worden ist, legte die Juristin und erste Bundesministerin Dr. Elisabeth Schwarzhaupt. Die Verwaltungsjuristin Theanolte Bähnisch erschloss parallel die höhere Verwaltungslaufbahn für Frauen. Ihre Biografien zeigen eindrucksvoll, wie sie das geschafft haben. 

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt: Der Weg der ersten Ministerin der Bundesrepublik

Nachdem Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (7. Januar 1901 – 29. Oktober 1986) das Abitur bestanden hatte, wollte sie ihrer Leidenschaft für Kunst und Literatur als Theater- und Kunstkritikerin nachgehen. Dies stieß bei ihrem Vater auf Ablehnung, der ihr eine einjährige Lehrerinnenausbildung nahelegte.

In seine Fußstapfen als Lehrer trat die junge Schwarzhaupt aber nicht. Denn bereits in dieser Zeit reifte bei ihr der Wunsch, Richterin zu werden, auch wenn Frauen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu den juristischen Berufen zugelassen wurden. Schwarzhaupts Optimismus, dass sie eines Tages als Richterin werde arbeiten können, fand Anklang beim Vater, der sie in ihrem Wunsch, Rechtswissenschaften zu studieren, unterstützte. So belegte sie Rechtswissenschaften von 1921 bis 1925 in Frankfurt am Main und Berlin. 

Da in diese Zeit auch die Zulassung von Frauen zu den juristischen Berufen fiel, konnte Schwarzhaupt das Studium mit dem Ersten und Zweiten Staatsexamen abschließen. Auch wenn ihr das Studium am Anfang nicht leichtfiel, biss sie sich durch und bestand im Jahr 1925 das Erste Staatsexamen und im Jahr 1930 das Zweite Staatsexamen mit Prädikat. 

Trotzdem kämpfte sie mit Unsicherheiten, ob sie sich mit ihren knapp dreißig Jahren charakterlich schon zum Beruf der Richterin eignete. So bewarb sie sich nicht für den Justizdienst, sondern wurde in der Städtischen Rechtsauskunfts- und Rechtsschutzstelle für Frauen in Frankfurt am Main tätig. Dort beriet sie Frauen u.a. in Scheidungsangelegenheiten. Diese Zeit sollte besonders prägend für sie werden: Sie erlebte das Ausmaß der Diskriminierung von Frauen im Familienrecht, insbesondere die Auswirkungen des Vermögensverwaltungs- und Letztentscheidungsrechts des Ehemannes und die Unmündigkeit der Ehefrau, was die junge Juristin erschütterte. Diese Erfahrung war ausschlaggebend dafür, dass sich Schwarzhaupt später im Kern ihrer politischen Tätigkeit den Rechten der Frau und der Familie widmete. Dadurch und ausgelöst durch ihr Engagement in den Frauenverbänden begann Schwarzhaupt auch politisch aktiv zu werden. 

1932 schlug sie ein neues Kapitel auf: Sie verließ die Rechtsschutzstelle und bewarb sich um die Übernahme in den höheren Justizdienst. Daraufhin wurde sie Richterin mit Sonderauftrag am Landgericht Frankfurt. Später nahm sie eine Stelle als Richterin in Dortmund an. Dort wollte sie ihren Verlobten heiraten, der als Arzt jüdischen Glaubens praktizierte. Das Glück des jungen Paares wurde durch den Machtantritt Hitlers zerstört, da die Hochzeit zwischen „Juden“ und „Ariern“ verboten wurde. Auch machte das nationalsozialistische Regime ihre beruflichen Karrieren zunichte, indem ihm seine Kassenzulassung entzogen wurde und ihre feste Übernahme in den Richterdienst nicht erfolgte. 

Ihr Sonderauftrag endete zum 1. März 1933 und ihr Verlobter emigrierte in die Schweiz, allerdings ohne Elisabeth Schwarzhaupt. Sie hätte das häusliche Glück vorziehen und ihrem Verlobten, trotz fehlender beruflicher Perspektive ihrerseits, in die Schweiz folgen können. Dies tat sie allerdings nicht und stellte ihre Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Erfüllung im Beruf an erste Stelle und löste die Verbindung zu ihrem Verlobten auf. 

Die junge Juristin bezeichnete diese Zeit als die unglücklichste ihres Lebens. Da ihr Sonderauftrag endete und sie keine Perspektive auf eine Neueinstellung hatte, begab sie sich in ihr Elternhaus zurück und nutzte diese Zeit für eine Promotion an der Universität in Frankfurt am Main über „Fremdwährungsklauseln im deutschen Schuldrecht“, die sie 1935 abschloss.

Der Weg von Elisabeth Schwarzhaupt in die Politik

Ab 1935 wurde sie in der evangelischen Kirche tätig und bekleidete bis zu ihrem Ausscheiden 1953 unterschiedliche Positionen. Im Jahr 1944 wurde sie als einzige Frau in einer solchen Führungsposition zur Oberkirchenrätin ernannt und war all die Jahre die einzige Frau in der obersten Kirchenverwaltung. In dieser Zeit befasste sie sich auch mit dem Thema Abtreibung, die damals noch streng unter Strafe stand, und warf die Frage auf, ob es nicht erlaubt sein sollte abzutreiben, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. 

Schwarzhaupt merkte, dass ihre Zeit in der Politik gekommen war, und äußerte, was sie Zeit ihres Lebens beobachtete und nicht mehr hinzunehmen bereit war:

Die Gesellschaft ändert sich – der Gesetzgeber antwortet – oft zu spät – und als Mann.

Sie wollte fortan als Frau und Juristin politisch Einfluss nehmen und an den bevorstehenden Rechtsreformen mitarbeiten und insbesondere an den notwendigen Anpassungen des Familienrechts an das Grundgesetz mitwirken. So kandidierte Schwarzhaupt 1953 für den Deutschen Bundestag, wurde prompt gewählt und war damit eine von 45 weiblichen Abgeordneten von den insgesamt 504 Mitgliedern des neu gewählten Bundestages.

Ihr Wirken im Bundestag konzentrierte sich vor allem auf die Arbeit im Rechtsausschuss, der sich mit der Familienrechtsreform befasste. Sie war eine Gegnerin des Letztentscheidungsrechts (Stichentscheid) des Ehemannes und des Vaters. Erst 1957 wurde das Letztentscheidungsrechts des Ehemannes aus dem Gesetz verbannt. Das Letztentscheidungsrecht des Vaters wurde schließlich 1959 vom Bundesverfassungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Erna Scheffler für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Vorangegangen war 1954 Schwarzhaupts erste Rede im Bundestag zum Thema „Änderung des Familienrechts“, insbesondere zum „Letztentscheidungsrecht des Vaters in Angelegenheiten der Kinder“. Darüber sagt sie:

Ich erhielt mehr Beifall von der SPD als von meiner eigenen, damals noch weit mehr als heute katholisch-patriarchalisch bestimmten Fraktion.

Dies verdeutlicht, dass Schwarzhaupt durchaus von ihrer Partei abweichende Meinungen zu Ehe- und Familienrecht vertrat.

Ein Sit-in im Bundeskanzleramt: Konrad Adenauer schafft für Elisabeth Schwarzhaupt das Gesundheitsressort

1961 wurde ein entscheidendes Jahr für Elisabeth Schwarzhaupt. Als 1961 öffentlich wurde, dass auch dem vierten Kabinett Adenauers keine Frau angehören würde, machten sich die Bundestagsabgeordneten Aenne Brauksiepe, Elisabeth Pitz-Savelsberg, Helene Weber und Margot Kalinke ins Palais Schaumburg (früherer Dienstsitz des Bundeskanzleramtes und damit des Bundeskanzlers) auf, um den Kanzler zur Rede zu stellen. 

Versuche, diese vier Frauen abzuwimmeln, blieben erfolglos. Sie besorgten sich Stühle und Verpflegung, verharrten dort und setzten sich mit ihrem Sit-in erfolgreich durch: Adenauer schaffte für Elisabeth Schwarzhaupt das Gesundheitsressort. Auch wenn Schwarzhaupt Bedenken hatte, nahm sie die Ernennung als erste Bundesministerin an:

Wenn sich schon ein konservativer Bundeskanzler entschlossen hatte, eine Frau in die Regierung aufzunehmen, konnte man es mit Rücksicht auf die Stellung der Frau in der Politik schwer verantworten, nein zu sagen.

In ihrer Zeit als Gesundheitsministerin brachte sie wichtige Gesetze zum Gesundheits- und Arbeitsschutz auf den Weg. Auch hat sie maßgeblich die Inhalte des „Ersten Frauenberichts der Bundesregierung“ 1962 beeinflusst, der erstmals die Situation von Frauen in Beruf, Familie und Gesundheit zum Gegenstand hatte.

Nach der Neuwahl 1966 und der Kabinettsumbildung ging Schwarzhaupt zurück in den Bundestag, wo sie auch nach dem Ende ihrer Zeit als Ministerin weiter für die Gleichstellung stritt. Aber bevor sie sich aus der Regierung verabschiedete, wollte sie sicherstellen, dass sie nicht die erste und letzte Bundesministerin sein würde, und formulierte in einem Schreiben an den Bundeskanzler Ludwig Erhard vom 26. September 1966 eine Bitte für die anstehende Ressortverteilung:

Ich bitte Sie sehr, mit der Leitung des Gesundheitsministeriums oder eines anderen Ministeriums wiederum eine Frau zu beauftragen, und ich bitte Sie ebenso dringend, das Gesundheitsministerium als solches zu erhalten.

1966 ist auch das Jahr, in dem Elisabeth Schwarzhaupt das Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes verliehen bekommt, eine Auszeichnung, mit der zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Frau geehrt wird. Bis zu ihrem Lebensende bleibt Schwarzhaupt politisch aktiv und widmet sich der Arbeit in Frauenorganisationen. Sie wird jeder Generation von Frauen, Politikerinnen und Juristinnen in Erinnerung bleiben – als die Frau, die durch ihre Ministerschaft den Grundstein dafür legte, dass kein Kabinett mehr ohne Frauen gebildet worden ist.

Theanolte (Dorothea) Bähnisch (geb. Nolte): Die Frau, die die höhere Verwaltungslaufbahn für Frauen erschloss 

Auch Theanolte Bähnisch (25. April 1899 – 9. Juli 1973) ist eine Juristin der ersten Stunde. Sie war die erste Regierungsreferendarin in Preußen, die erste Regierungspräsidentin und die erste Bevollmächtigte eines Bundeslandes in Bonn. 

Die junge Dorothea fiel bereits in der Schule durch ihre Überzeugungskraft und Beredsamkeit auf. So lag es nahe, dass Theanolte Bähnisch das Studium der Rechtswissenschaften aufnahm. 1919 immatrikulierte sie sich an der Universität Münster und legte 1922 das Erste Staatsexamen ab. Unmittelbar danach wurde sie zum Referendariat am Amtsgericht Warendorf, später am Landgericht Münster zugelassen, da mit der Verkündung des Gesetzes über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege am 11. Juli 1922 die Zulassung zu den juristischen Berufen für Frauen erteilt wurde. 

Ihren Ausbildungsschwerpunkt legte Bähnisch auf das Verwaltungsrecht. Die seinerzeit bestehende spezielle Ausbildung als Regierungsreferendarin wurde ihr mit der Begründung verwehrt, Frauen seien dafür ungeeignet. Dies hat Bähnisch so nicht hingenommen und sprach beim zuständigen Innenministerium in Berlin vor. Für diese Reise, so schreibt Bähnisch, hat sie ihren ganzen Mut zusammennehmen müssen. Dort angekommen wurde sie vom Personalreferenten bis zum Staatssekretär weitergereicht. Sie erkannte, dass sie beim Minister Carl Severing vorsprechen musste, und so bahnte sich die junge Theanolte Bähnisch den Weg durchs Ministerium und wurde die erste Referendarin in der preußischen Verwaltung:

Als jeder erklärte, eine so weitreichende Entscheidung könne er nicht treffen, bezog ich Position im Vorzimmer des Ministers. Ich wartete eine Stunde, zwei Stunden, drei Stunden. Dann packte ich meine mitgebrachten Butterbrote aus. Da gab die Vorzimmerdame auf, und Minister Severing empfing mich. Lachend sagte er: Wir können es ja versuchen. Wer so hartnäckig ist, bietet die nötigen Voraussetzungen.

Nach dem Zweiten Staatsexamen 1926 wurde Theanolte Bähnisch ins Polizeipräsidium berufen. Kurze Zeit später heiratete sie ihren Kollegen Albrecht Bähnisch. Was sie aber zuvor tat, spiegelt wider, wie kreativ die Juristin mit diskriminierenden Regelungen umzugehen wusste: Vor der Heirat ließ sie sich vom Innenminister Carl Severing garantieren, sie wegen der Heirat nicht aus dem Dienst, wie sonst seinerzeit üblich, zu entlassen. 

Auch die Namenswahl des Ehenamens gestaltete Theanolte Bähnisch in ihrem Sinne. Das Familienrecht ließ seinerzeit nicht zu, den Geburtsnamen weiterzuführen. Auch einen Doppelnamen hätte Theanolte Bähnisch, anders als heute, nicht führen dürfen. Um ihre Namensidentität zu wahren, zog sie ihren Vornamen „Dorothea“ und ihren Geburtsnamen „Nolte“ zu „Theanolte“ zusammen und nannte sich fortan so. 

Mit der Geburt ihrer zwei Kinder (1931 und 1933) zog sich Theanolte Bähnisch vorerst aus der Verwaltung zurück. Ihr Mann, der 1930 noch zum Landrat in Merseburg berufen worden war, wurde 1933 aus seinem Amt entlassen. Gegen den Aufstieg der Nationalsozialisten gründete sie einen Verlag und veröffentlichte kritische Publikationen. Da dies aber nicht das Einkommen der Familie sicherte, wurde sie als „Verwaltungsrechtsrätin“ (Anwältin in Verwaltungssachen) in Berlin tätig. Die Familie Bähnisch zog um in eine kleine Wohnung in Berlin, die auch als Kanzlei für sie und ihren Mann diente. Unerschrocken verteidigten sie die Rechte von politisch Verfolgten, bis ihr Mann als einfacher Soldat eingezogen wurde und nicht mehr zurückkam.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ihr das Amt der Vize-Regierungspräsidentin und später das Amt der Regierungspräsidentin in Hannover angeboten. In dieser Zeit fungierte sie als Ansprechpartnerin der Besatzungsmächte und wies sie immer wieder auf alltägliche Bedürfnisse der Bevölkerung hin, kümmerte sich um den Aufbau urbaner Infrastrukturen ebenso wie um die Unterbringung und Versorgung von hunderttausend Flüchtlingen und Vertriebenen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung schrieb über Bähnisch, dass sie ein Beweis dafür sei,

dass „Der Regierungspräsident“ keine abstrakte Behörde ist, sondern ein Mensch, der hilft, wo immer das möglich ist.

Nach 13 Jahren als Regierungspräsidentin wurde sie 1959 als erste Frau zur Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund im Rang einer Staatssekretärin ernannt. Zeit ihres Lebens war sie aktiv in der Frauenrechtsbewegung und in einer Vielzahl von Vereinigungen engagiert. Ihr gebührt ein entscheidender Anteil an dem Wiederaufbau der deutschen Frauenbewegung. Für ihre Verdienste erhielt sie das Große Verdienstkreuz Niedersachsens und das Große Verdienstkreuz mit Stern der Bundesrepublik Deutschland.

In unserer Blogreihe skizzieren wir Leben und Werk inspirierende RechtsanwältinnenRichterinnen und Juristinnen im Staatsdienst, die andere Frauen ermutigten und ihnen Wege bahnten, und geben einen historischen Überblick über die Berufszulassung für Frauen in juristischen Berufen in Europa. 

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