Neben Hoffnung ist mit dem Begriff auch Angst und Ratlosigkeit verbunden. Grund genug, über fünf Fehlvorstellungen von „Jura aus dem Automaten“ (M. Fries) aufzuklären!
Viele tun sich schon mit der Frage schwer, was Legal Tech überhaupt bedeutet. Dabei ist der Rechtsmarkt heute ohne Anwendung von Legal Tech kaum noch vorstellbar. Seien es die juristischen Datenbanken, in denen man in Minutenschnelle das richtige Urteil findet, oder das Vertragsautomatisierungs-Tool, das einfach und schnell einen Vertrag zusammenbaut.
Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über unser Schicksal.
Roman Herzog, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Bundespräsident a.D.
Die steigende Signifikanz hat auch der Gesetzgeber erkannt. Das Jahr 2021 war geprägt von dem im Sommer verabschiedeten Legal-Tech-Gesetz. Zudem verspricht der Koalitionsvertrag nicht nur eine Modernisierung und Digitalisierung im Bereich des Zivilprozesses, sondern auch, „den Rechtsrahmen für Legal-Tech-Unternehmen zu erweitern“ (vgl. Koalitionsvertrag v. 24. November 2021, S. 112). Und auch der BGH hat mit seinem Urteil zum Vertragsgenerator „Smartlaw“ Legal-Tech-Anbietern nochmal Rückenwind verliehen. Umso wichtiger ist es, den Legal-Tech-Markt zu kennen und falsche Mythen aus dem Weg zu räumen.
1. Anders als Fintech, Proptech und Co. steckt Legal Tech noch in den Kinderschuhen. Es handelt sich um einen weitgehend unregulierten Markt
Falsch. Legal Tech mag zwar noch in einer Transformationsphase sein, aber passt schon längst nicht mehr in Kinderschuhe. Die Zahlen sprechen hier für sich: So betrug der Gesamtwert der Deals auf dem globalen Legal-Tech-Markt bis zum Ende des dritten Quartals 2021 USD 1,47 Mrd. – weit über den USD 607 Mio. aus dem gesamten Jahr 2020 (PitchBook). Der Umsatz des Marktes soll bis 2025 knapp USD 25 Mrd. erreichen. Keine Überraschung, steht Legal Tech doch dafür, mit der Digitalisierung mitzugehen, und diese scheint mehr an Fahrt aufzunehmen, als einen Halt einzuplanen.
Aber heißt das im Umkehrschluss, dass der Markt nicht reguliert werden kann? Zugegeben: Gesetzgeber und Rechtsprechung tun sich hiermit noch schwer. Von einem unregulierten Markt kann aber nicht länger die Rede sein. Dabei gilt zunächst für den Einsatz von Legal-Tech-Produkten dasselbe gesetzliche Regelwerk wie für die analoge Rechtsberatung. Die Erbringung einer Rechtsdienstleistung ist nur unter den strengen Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erlaubt, das insbesondere dem Schutz des Rechtssuchenden vor unqualifiziertem Rechtsrat sowie dem Schutz der Unabhängigkeit anwaltlicher Berufsausübung dient.
Der BGH hat sich nun schon einige Male mit der Auslegung des RDG und dem Verhältnis zwischen anwaltlicher Beratung und konkurrierender Legal-Tech-Dienstleistung beschäftigen müssen. Aus den Urteilen gehen besonders zwei Punkte hervor:
- Eine „umfassende und vollwertige substanzielle Rechtsberatung“ kann für Legal-Tech-Anbieter* durch eine Inkassolizenz gedeckt sein (wenigermiete.de-Urteil). Einer solchen bedienen sich nämlich Anbieter wie wenigermiete.de, um die zunächst geprüften Verbraucherforderungen einzuziehen.
- Digitale Vertragsgeneratoren sind keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG) und daher zulässig, sofern für den Nutzer ersichtlich ist, dass das Tool keine Einzelfallprüfung vornimmt. Das wurde im Smartlaw-Urteil für den gleichnamigen Vertragsgenerator (Wolters Kluwer) bejaht, mit dessen Hilfe Nutzer durch Einspeisung von Ja-/Nein-Antworten rechtliche Dokumente und Verträge generieren können. Damit wurde der Forderung des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Wessels, wo Legal Tech draufstehe, müsse immer auch „Anwalt drinstecken“, eine Absage erteilt.
Beide Grundsatzentscheidungen zeigen aber, dass der Legal-Tech-Markt Zukunft hat – und zwar eine regulierte Zukunft. Zudem wurde im Jahr 2021 das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ – kurz Legal-Tech-Gesetz – verabschiedet. Dieses enthält u.a. Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des RDG und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und trat zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
2. Mit dem Legal-Tech-Gesetz sorgt der Gesetzgeber für Waffengleichheit zwischen Anwaltschaft und Legal-Tech-Unternehmen, die auf Basis einer Inkassolizenz arbeiten
Falsch. Richtig ist, dass sich das Legal-Tech-Gesetz dem Ziel verschrieben hat, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Denn als Folge der zitierten BGH-Entscheidungen dürfen Legal-Tech-Unternehmen u.U. mit Anwälten konkurrieren. Sie sind in ihrer Tätigkeit jedoch deutlich freier, da sie anders als Anwälte keinen berufsrechtlich strengen Reglementierungen unterliegen, und haben dadurch einen Wettbewerbsvorteil. So ist es Kanzleien in Deutschland grundsätzlich verwehrt, Erfolgshonorare zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG), Fremdinvestoren zum Ausbau ihres Geschäftsmodells an Bord zu holen (§ 27 S. 1 BORA, § 43a Abs. 1 BRAO), sich unbegrenzt mit anderen Professionen zusammenzuschließen (vgl. § 59a BRAO) oder den Prozess des Kunden zu finanzieren (§ 49b Abs. 2 S. 2 BRAO).
Indes werden diese Wettbewerbsnachteile von Kanzleien durch das Legal-Tech-Gesetz nur partiell beseitigt: Durch das Legal-Tech-Gesetz haben nun zwar auch Anwälte die Möglichkeit, Erfolgshonorare zu vereinbaren. Unbeschränkt gilt das aber nur dort, wo Anwälte Inkassodienstleistungen anbieten. Bei (pfändbaren) Geldforderungen darf es nur vereinbart werden, wenn diese EUR 2.000 nicht überschreiten (§ 4a Abs. 1 Nr. 1 RVG).
Legal-Tech-Unternehmen mit ihrer Inkassolizenz sind hingegen nicht an eine Obergrenze gebunden. Auch Prozessfinanzierungen und der Aufbau von Fremdkapital bleiben für die Anwaltschaft tabu. Insofern führt das Gesetz nicht zu der erhofften Liberalisierung der Anwaltstätigkeit. Anstelle dessen werden die Inkassodienstleister vielmehr mit neuen Pflichten konfrontiert, nicht zuletzt, um den Verbraucherschutz zu verbessern. So wurden die Anforderungen an die Registrierung von Legal-Tech-Unternehmen erhöht und diesen umfassende Darlegungs- und Informationspflichten auferlegt (§ 13b RDG). In Fällen von Prozessfinanzierungen muss der Legal-Tech-Anbieter den Verbraucher z.B. auf die mit dem Prozessfinanzierer im Hinblick auf die Prozessführung getroffenen Vereinbarungen aufklären, § 13b Abs. 1 Nr. 2 RDG.
Damit gilt: Das Gesetz hat zwar dafür gesorgt, dass Anwaltschaft und Legal-Tech-Anbieter sich annähern. Für eine Waffengleichheit müssen aber noch Änderungen her, mit denen sich nun die neue Regierung beschäftigen muss. Dies war auch von Anfang an so vorgesehen: So enthält das junge Gesetz Arbeitsaufträge an die zukünftige Bundesregierung, die bis zum 30. Juni 2022 umzusetzen sind.
First thing we do, let’s kill all the lawyers.
Heinrich VI., William Shakespeare & Christopher Marlowe
3. Legal Tech ersetzt anwaltliche Beratung, sodass Anwälte zunehmend vom Markt gedrängt werden
Falsch. Legal Tech soll in erster Linie nur unterstützen. Zwar machen in der Presse vor allem Anbieter wie wenigermiete.de (ehemals mietright, dann Lexfox, heute Conny) Schlagzeilen, durch die Verbraucher ihre Forderungen z.B. gegenüber Vermietern oder aber einer Fluggesellschaft automatisiert einfordern können (B2C, „access to justice“). Insofern ist nachvollziehbar, warum der Eindruck entsteht, Legal Tech ersetze Anwälte.
Ein wichtiger Anwendungsfall ist aber auch die Unterstützung von Anwälten bei ihrer eigenen Arbeit, klassischerweise im Unternehmensumfeld (B2B). Legal-Tech-Tools übernehmen dabei in erster Linie repetitive Aufgaben bzw. treffen standardisierte Vorentscheidungen, die vom menschlichen Verstand begutachtet, adaptiert und einer Abwägung im Einzelfall zugänglich gemacht werden müssen. So werden z.B. die Anwälte von CMS bei ihrer Tätigkeit für Mandanten bei bestimmten Vertragstypen von einer Vertragsautomatisierungssoftware unterstützt. Auch wird für Legal Data Analysis eine Lösung mit maschinenlernenden Algorithmen genutzt. Zudem verwenden die Anwälte bei Großprojekten wie auch Massenverfahren Kollaborationsplattformen, die sehr konfigurierbar sind, eigene Workflow- und Automatisierungsengines sowie auch eigene auf den Einzelfall zuschneidbare Datenbanken beinhalten.
Die Arbeit von Anwälten wird also besser strukturiert, vereinfacht, gewissermaßen auf das Wesentliche reduziert. Das Kernstück juristischer Arbeit, die individuelle Beurteilung und Abwägung des Einzelfalls, bleibt aber (vorab) gut ausgebildeten Juristen vorbehalten. Sie können, technologisch unterstützt, als „augmented lawyers“ (Markus Hartung) effizienter und damit besser und kostengünstiger arbeiten.
4. In Großkanzleien wird über das Zukunftsthema Legal Tech zwar viel gesprochen, strukturell passiert aber wenig: Die konkrete Arbeit am Mandat erfolgt immer noch weitestgehend analog, ohne Einsatz juraspezifischer Softwarelösungen
Falsch. Gerade in großen Einheiten ist in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel zu erkennen. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass fremd eingekaufte Technologie nicht nur genutzt wird, um den Arbeitsalltag von Juristen zu erleichtern. Es werden zudem vermehrt eigene, juraspezifische Softwarelösungen entwickelt und entsprechende Produkte gebaut.
Das kostet: Haben Kanzleien 2017 nur 2,6 % ihrer internen Budgets in Rechtstechnologie investiert, waren es 2020 bereits fast 4 % und die prognostizierten Ausgaben sollen bis 2025 auf etwa 12 % steigen (Gartner).
Zudem haben sich Kanzleien, die sich über Jahrzehnte hinweg nur aus Rechtsanwälten und diesen zuarbeitenden Berufsgruppen zusammensetzten, personell neu aufstellen müssen. Zur Veranschaulichung: In der preisgekrönten Einheit „Smart Solutions“ sind bei CMS die auf Effizienzsteigerung ausgerichteten Bereiche Knowledge Management, Smart Operations (Alternatives Sourcing) und Legal Tech unter einheitlicher Leitung – und weitgehend auch räumlich auf dem Zukunfts-Campus EUREF in Berlin – zusammengefasst. Allein im Bereich Legal Tech arbeiten inzwischen dutzende Rechtsanwälte, Wirtschafts- und Projektjuristen, Betriebswirte, Legal Tech Engineers und Programmierer an den Lösungen für morgen. Oft mit konkretem Mandatsbezug: So wurden z.B. maschinenlernende Erkennungstechnologien zur effizienten Dokumentensichtung im Rahmen einer Due Diligence beim Verkauf von tausenden Standorten eingesetzt. Im Arbeitsrecht kommt eine Vielzahl von Legal-Tech-Tools zum Einsatz, bspw. bei Unternehmenstransformationen. Aber auch beim Prüfungsprozess des Einsatzes von Fremdpersonal hat CMS mit dem Produkt CMS FPE seit vielen Jahren eine eigenentwickelte Lösung.
CMS … setzt den Maßstab, an dem sich andere werden orientieren müssen.
PMN Management Awards 2021
5. Mag der Einsatz von Legal Tech für den Rechtsmarkt und Kanzleien eine zunehmend große Rolle spielen, ist es „inhouse“ nur für große Projekte und Unternehmen interessant
Falsch. Wie wir bei Mythos Nummer 3 bereits festgestellt haben, werden vor allem repetitive sowie wenig komplexe Aufgaben übernommen. Solche Aufgaben fallen bei kleinen täglichen Aufgaben personenschwacher Betriebe genauso an wie bei großen Projekten großer Unternehmen. Auch wenn dies eine erstmalige Investition erfordert – die meist kleiner ausfällt als gedacht –, führen Digitalisierung und Automatisierung langfristig sowohl zu Kosten- als auch zu Zeiteinsparungen. Der Einsatz von Legal Tech schafft somit Effizienz.
Wo aber fangen Sie an, wenn Sie z.B. die eigene Rechtsabteilung digitalisieren möchten? Oft fehlt es an Zeit und internen Ressourcen, diesen Prozess vorzubereiten. CMS unterstützt Sie durch einleitende Beratung, Workshops und Schulungsformate dabei, in Ihrer Rechtsabteilung Effizienzgewinne durch Tech Tools und optimiertes Sourcing zu erzielen. Unternehmen müssen das Rad dabei nicht immer neu erfinden, eine teure Investition in ein eigenes Tool ist nicht immer sinnvoll. Vielmehr wird auf dem Markt auch durch deutsche Start-ups wie Bryter, Legal OS und Lawlift (und viele mehr) inzwischen eine beachtliche Bandbreite an Tools angeboten, die nicht nur für die Rechtsabteilung interessant sind.
Auch CMS bietet viele Legal-Tech-Lösungen an. Beispiele sind das digitale Abfrage-, Datenkonsolidierungs- und -bewertungstool CMS Survey, der HV-Manager zur Durchführung von Hauptversammlungen sowie die Datenschutz-Applikation ComplyDPA zur Erstellung und Analyse von DSGVO-konformen DPAs und SCCs. Apps wie die CMS Breach Assistant für Datenschutzrechtsverstöße, die HR App sowie die CMS Corporate Tools werden sogar kostenlos angeboten.
Übrigens: Sollte unser Portfolio keine Lösung für Ihr Problem vorhalten, verfügt CMS über die Mittel und Ressourcen, innerhalb kürzester Zeit eine maßgeschneiderte Legal-Tech-Landschaft bereitzustellen, um Ihrem Projekt durch Dokumentenautomatisierungen, maschinenlernende Erkennung, komplex berechtigte Datenräume, Expertensysteme (Fragebaumlogiken), Workflows, Datenbanken und Visualisierungen, Fortschrittstracker und vieles mehr zum Erfolg zu verhelfen.
In unserer Reihe „Fünf Mythen“ zu ESG, Sustainability und New Law räumen wir monatlich mit Unwahrheiten und Klischees auf, die ihnen als Rechtsanwender, z.B. im Bereich von Arbeitsrecht oder Compliance, begegnen. Rechtsberatung rund um nachhaltiges Wirtschaften! Los geht es mit den Mythen zur Frauenquote für den Vorstand, zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz und zum Lieferkettengesetz.
*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.