In loser Folge berichten wir an dieser Stelle von wagemutigen Entdeckerinnen und weltreisenden Forschern: Unseren Kollegen auf Secondment! Nach Impressionen aus Indien, Brasilien und New York berichtet Stefanie Volz aus Paris.
Seit Oktober verbringe ich mein internationales Secondment bei CMS Bureau Francis Lefebvre, unserer französischen Partnerkanzlei aus der CMS-Allianz, im Büro Paris. CMS Bureau Francis Lefebvre besteht seit über 85 Jahren und ist eine der Spitzenkanzleien Frankreichs. Das Büro befindet sich allerdings geografisch außerhalb der Stadtgrenze von Paris, nämlich in Neuilly-sur-Seine auf direkter Linie zwischen dem Triumphbogen und dem Büroviertel La Défense. Das bedeutet, dass mich der Weg zur Arbeit statt über den Stuttgarter Charlottenplatz und die Weinsteige nun über die Pont de l’Alma und am Triumphbogen vorbeiführt. Doch das sind selbstverständlich nicht die einzigen Unterschiede, über die ich berichten kann.
Durch mein Engagement in der Deutsch-Französischen Gruppe von CMS Hasche Sigle und CMS Bureau Francis Lefebvre waren mir einige der französischen Kolleginnen und Kollegen von Treffen und gemeinsamen Veranstaltungen bereits bekannt. Andere hatte ich bei Mandaten in deutsch-französischen Projektteams kennengelernt. Bei fast 500 Rechtsanwälten, die bei CMS Bureau Francis Lefebvre tätig sind, erwarteten mich aber selbstverständlich auch sehr viele neue Gesichter – und sehr viele Fragen. Da mein Secondment auf den Intranet-Seiten bekannt gemacht wurde, so genügt seither das Wort „Deutschland″, um meine Zuständigkeit zu begründen.
Wie in Deutschland bin ich auch in Paris im Bereich „Corporate″ angesiedelt. Statt des Stuttgarter Einzelbüros erwartete mich in Paris der in Frankreich übliche „Mitbewohner″. Obwohl es für mich zunächst sehr ungewohnt war, das Büro zu teilen, erleichterte mir dies den Einstieg sehr. Denn somit hatte ich einen direkten Ansprechpartner für alle Fragen technischer, organisatorischer und selbstverständlich auch fachlicher Art.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit in Frankreich ist es, in der deutsch-französischen Beratung und bei internationalen Projekten mitzuarbeiten. Zu letzteren gehören beispielsweise grenzüberschreitende Joint Venture-Gründungen. Dabei ist die Arbeitssprache regelmäßig Englisch. Unterschiede zu Projekten, die ich in Deutschland bearbeitet habe, sind in diesem Bereich mehr einzelfallbedingt als kulturell oder fachlich. In der deutsch-französischen Beratung ist das selbstverständlich anders: Hier sind auch dreisprachige Mandate, die wir parallel auf Deutsch, Englisch und Französisch bearbeiten, keine Seltenheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die jeweiligen Eigenheiten und Rechtsinstitute des nationalen Rechtssystems der anderen Seite zu erklären. Das sind beispielsweise die Rechtsfigur des Prokuristen und die Beurkundungserfordernisse bei GmbH-Anteilsübertragungen im deutschen Recht. Ein Beispiel aus dem französischen Recht ist die im Gesellschaftsrecht oft zwingende Einzelvertretungsberechtigung. Ähnlich verhält es sich mit der in Deutschland häufig unbekannten Vorschrift in Art. 1690 Code Civil, wonach eine Forderungsabtretung Dritten erst entgegengehalten werden kann, wenn der Gerichtsvollzieher eine entsprechende Mitteilung an den Schuldner zugestellt oder dieser Schuldner in einer notariellen Urkunde seine Zustimmung zur Abtretung erklärt hat.
Neben den Eigenheiten der jeweiligen Rechtsordnungen hält das Leben in Paris im Vergleich zu Stuttgart aber auch noch weitere Besonderheiten bereit, die es täglich zu erforschen gilt…