17. Januar 2014
Schachfiguren
Corporate / M&A Mergers & Acquisitions (M&A)

Legalese Folge 11: Streiten ohne Aufsehen – Schiedsklausel und ADR

Weiter geht’s mit unserer Serie zur Erläuterung der M&A-Fachbegriffe. Diesmal beschreiben wir die Kunst der diskreten Auseinandersetzung auf der Basis von Schiedsklauseln.

Regelungen zur Streitbeilegung

Streitpotential gibt es viel in Unternehmenskaufverträgen: zum Beispiel bei Earn Out, Deferred Purchase Price, De minimis– und Basket-Regelungen. Öffentlich werden soll das bis dahin vertraulich behandelte Geschäft deswegen nicht. Bei einem streitigen Verfahren vor ordentlichen Gerichten wäre dies aber der Fall.

Deshalb werden gern Schiedsklauseln oder sonstige Regelungen zu einer alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution oder ADR) aufgenommen. Die Parteien vereinbaren vorab ein bestimmtes Prozedere für den Fall, dass sich aus dem Vertrag Streitigkeiten ergeben.

Je nach Umfang des Vertrages kann es sinnvoll sein, sogenannte Multi Tier Clauses vorzusehen. Dabei handelt es sich um mehrstufige (multi tier) Verfahren mit verschiedenen Eskalationsstufen.

Good Faith-Gespräche oder Mediation

Reden hilft in vielen Fällen schon weiter. Deshalb werden häufig – auf der ersten Stufe – Good Faith-Gespräche vereinbart, das heißt die Parteien sind verpflichtet, über die streitigen Fragen mindestens ergebnisoffen zu verhandeln. Dadurch wird verhindert, dass unmittelbar und ohne vorher die Gegenseite zu informieren teure Verfahren eingeleitet werden, obwohl eine außergerichtliche Einigung im Verhandlungswege möglich wäre.

Denkbar ist auch, stattdessen ein Mediationsverfahren vorzusehen (Mediation Clause). Gemeinsam ist den Verfahren, dass sie kein verbindliches Ergebnis festlegen. Es ist sinnvoll, zu regeln, wie man die Gespräche für gescheitert erklären kann, beispielsweise durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei. Ansonsten besteht die Gefahr, dass im weiteren Verfahren darüber gestritten wird, ob die nächste Eskalationsstufe überhaupt schon erreicht war und man nicht noch ausführlicher hätte reden müssen.

Schiedsgutachter

Wenn Reden nicht hilft, kann vielleicht ein neutraler Dritter etwas bewegen. In einem zweiten Schritt wird dazu schon im Unternehmenskaufvertrag ein unabhängiger Schiedsgutachter bestimmt, der den Sachverhalt prüft und ein Gutachten zur Sachlage erstellt, das für die Parteien verbindlich sein sollte.

Das bietet sich vor allem dann an, wenn es um Themen geht, die sich objektiv bewerten lassen. Dies könnten etwa nachträgliche Kaufpreisanpassungen, die beispielsweise auf Jahresabschlüssen der Gesellschaft basieren, oder Veränderungen bestimmter Kennziffern sein.

Rechtliche Bewertungen nimmt der Schiedsgutachter regelmäßig nicht vor. Er stellt nur den maßgeblichen Sachverhalt fest und schafft damit eine verbindliche Grundlage für die weiteren Verhandlungen – zwischen den Parteien oder vor Gericht.

Schiedsgericht

Werden sich die Parteien danach über die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts immer noch nicht einig, kann im dritten Schritt ein Schiedsgericht angerufen werden – und wer nicht viel reden will, sieht diesen Einstieg direkt vor.

Wie das Verfahren vor einem Schiedsgericht abläuft, ist in der deutschen Zivilprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt. Die §§ 1025 ff. ZPO enthalten lediglich Grundregeln für den Fall, dass der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens nach der vertraglichen Regelung in Deutschland liegt.

Gerade bei internationalen Verträgen ist es üblich, ein drittes, neutrales Land als Ort des Schiedsverfahrens zu wählen, damit kein Vertragspartner einen Heimvorteil hat. Häufig wird in der Schiedsvereinbarung zusätzlich auf eine erprobte Verfahrensordnung Bezug genommen, etwa auf die Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) oder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS).

Der Schiedsspruch wirkt zwischen den Parteien wie ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil, § 1055 ZPO. Damit erreichen die Parteien in nur einer Instanz eine bindende Entscheidung. Als Rechtsmittel steht lediglich der Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs zur Verfügung. Dieser Antrag ist allerdings nur bei gravierenden Verfahrensmängeln oder einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) begründet.

Vorteile von Schiedsklauseln

Durch die mehrstufige Struktur wird erreicht, dass die Parteien die Möglichkeit haben, im Wege von Good Faith-Gesprächen oder durch Anerkennung des Schiedsgutachtens zu einer relativ kostengünstigen Lösung möglicher Konflikte zu gelangen.

Kommt es doch zu einem Schiedsgerichtsverfahren, so ist vor allem die zeitliche Gestaltung des Verfahrens sehr flexibel. Dadurch führen Schiedsverfahren in der Regel deutlich schneller zu einer Entscheidung als Gerichtsverfahren in vergleichbaren Fällen, zumal dort eventuell mehrere Instanzen zu durchlaufen sind.

Viele Unternehmen empfinden es wie bereits eingangs erwähnt als besonderen Vorteil, dass Schiedsverfahren im Gegensatz zu Verhandlungen vor den ordentlichen Gerichten nicht öffentlich sind.

Hinzu kommt, dass die Schiedsrichter meist spezielle Expertise mit Blick auf den Streitgegenstand besitzen und auf Basis ihrer Erfahrung den Parteien auch bei Vergleichsverhandlungen in besonderem Maße behilflich sein können.

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