20. Juni 2018
Meldepflicht Transparenzregister
Corporate / M&A

Meldepflichten bei Transparenzregistern im EU Ausland

Hier finden Sie eine Übersicht der Meldepflichten zu den jeweiligen Transparenzregistern in ausgewählten Mitgliedstaaten.

Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, zentrale Register zu schaffen, in denen Informationen über wirtschaftliche Eigentümer gespeichert werden. In Deutschland hat der Gesetzgeber hierfür im Zuge der Neufassung des Geldwäschegesetzes das Transparenzregister geschaffen.

Angabepflichten von wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Unternehmen

Da sich die Richtlinie auf eine abstrakte Zielvorgabe beschränkt hat, bestehen große Spielräume bei der Umsetzung, die von den Mitgliedstaaten auch ausgenutzt wurden.

Ähnlich wie in Deutschland haben einige Mitgliedstaaten eine Mitteilungspflicht der wirtschaftlich Berechtigten gegenüber den Unternehmen eingeführt. Diese können folglich ihrerseits die erforderlichen Angaben gegenüber dem jeweiligen Transparenzregister machen. Den Unternehmen obliegen entsprechende Meldepflichten gegenüber dem Register.

Angabepflichten bei Beteiligungen im europäischen Ausland: Rechtslage prüfen!

Als Folge der Angabeverpflichtung müssen Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland, die als wirtschaftlich Berechtigte an Unternehmen im europäischen Ausland beteiligt sind, in diesen Ländern Angabepflichten gegenüber der dortigen Gesellschaft unterliegen können. Dies gilt auch bei nur mittelbarer Beteiligung, etwa über ein deutsches Unternehmen.

In diesen Fällen ist es zwingend erforderlich, sich über die Rechtslage vor Ort zu unterrichten. Eine Meldung an das deutsche Unternehmen ist nicht ausreichend, wenn im lokalen Recht direkte Meldepflichten der wirtschaftlich Berechtigten vorgesehen sind.

Auch wer Organmitglied in einem Unternehmen im EU-Ausland ist, muss damit rechnen, dass ihn dort Meldepflichten treffen, deren Verletzung zu straf- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen können.

Übersicht zu Meldepflichten der Transparenzregister in ausgewählten Mitgliedstaaten

CMS hat die Meldepflichten zu den jeweiligen Transparenzregistern in ausgewählten Mitgliedstaaten in einer aktualisierten Tabelle (Stand Juni 2018) zusammengefasst: Übersicht zu Meldepflichten.

Besonders relevant sind aus Sicht des Anteilseigners Länder, wie Deutschland, die Niederlande und UK, in denen direkte und indirekte Gesellschafter selbst aktiv werden müssen, um etwaig erforderliche Meldungen zu machen.

Tags: Ausland EU Meldepflicht Transparenzregister