16. August 2012
Es war wieder einer dieser Tage, an denen Sondermann an M&A zu verzweifeln schien
Mergers & Acquisitions (M&A)

M&A [em aend ei], Folge 2: Die DNS

Fusionen und Übernahmen von Unternehmen sind komplex, weil Unternehmen komplex sind. In unserer Serie widmen wir uns heute der Struktur und Logik, die alles miteinander verknüpft und zusammenhält: der DNS von M&A-Prozessen. Wer diese kennt, kommt sicherer an sein Ziel. Moderne Fusionen und Übernahmen sind strukturiert und in unterschiedliche Phasen gegliedert. Im Allgemeinen hat sich heute ein sechsteiliger Ablauf etabliert, egal ob es sich dabei um eine internationale Übernahme oder eine deutsche Transaktion handelt.

Schritt 1:  Die Suche. Firmenübernahmen verlangen einen Verkäufer und einen Käufer. Damit diese Parteien zusammenfinden, müssen kaufbereite Personen verkaufswillige Personen mit interessanten Unternehmen suchen und umgekehrt. Bei dieser (halb) anonymen Suche sind Intermediäre besonders wichtig und können helfen. Sie verfügen über eine tiefe Marktkenntnis und gute Kontakte. Zu den wichtigsten Kontaktmittlern zählen Banken, Investmentbanken, M&A-Berater, Rechtsanwälte, Steuerberater und WP-Gesellschaften.

Schritt 2: Die Absichtserklärung. Haben potentielle Käufer und Verkäufer zueinander gefunden, werden nach ersten Gesprächen die Kauf- und Verkaufsabsichten in einer Absichtserklärung festgehalten. Das kann ein Letter of Intent, ein Memorandum of Understanding oder ein Term Sheet sein. Sie sind in aller Regel unverbindlich, d.h. sie verpflichten nicht zum Kauf und Verkauf des Unternehmens. Zudem skizzieren sie Eckpunkte des zukünftigen Kaufvertrags, wie Kaufgegenstand, Größenordnung und Berechnung des Kaufpreises, benennen elementare Abschlussbedingungen, verpflichten die Parteien zur Geheimhaltung und stecken den Fahrplan der weiteren Vorbereitungshandlungen bis zum Vertragsschluss ab. Teilweise werden separate Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements) vor der Absichtserklärung geschlossen. In Bieterverfahren (mehrere potentielle Käufer konkurrieren um das zu erwerbende Unternehmen) geht die Absichtserklärung in einem freibleibenden Angebot auf (Indicative Offer), bei dem vor allem die Angabe des Kaufpreises über die weitere Teilnahme am Bieterverfahren entscheidet. Erste Informationen über das Target erhalten die Bieter in einer Art Werbeprospekt (Information Memorandum oder Teaser).

Schritt 3: Die Due Diligence. Wer heute als Geschäftsführer oder Vorstand ein Unternehmen blind erwirbt, setzt sich dem Risiko von Schadensersatzansprüchen und der Strafbarkeit aus. Deshalb ist es State of the Art, dass der Käufer gemeinsam mit seinen Beratern das Zielunternehmen (Target) vorher auf Herz und Nieren prüft. Diesen Vorgang nennt man Due Diligence. Je nach Target werden dabei die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerrechtlichen und umweltrelevanten Verhältnisse des Targets untersucht und auf mögliche Risiken analysiert. Bei Bieterverfahren sind im Anschluss an die Due Diligence die freibleibenden Angebote zu konkretisieren (Binding Offer).

Schritt 4: Das Signing. Das Signing bezeichnet den Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages und ist (neben dem Closing) der Höhepunkt des M&A-Prozesses. Sämtliche Handlungsstränge, angefangen von der Absichtserklärung über die Due Diligence bis hin zu den Verhandlungsrunden sind auf den Abschluss des Kaufvertrages ausgerichtet. Mit der Unterschrift unter den Vertragstext wird nicht nur die Grundlage für den Unternehmenskauf gelegt, sondern die Zeit anspruchsvollen und intensiven Vorbereitens und nicht selten hitzigen Verhandelns von Vertragsbedingungen geadelt. Die Parteien haben gekämpft, sich verständigt, angenähert, Kompromisse geschlossen, akzeptiert und letztendlich unterschrieben.

Schritt 5: Das Closing. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist die Grundlage für den Erwerb des Targets gelegt. Der eigentliche Wechsel der Unternehmensinhaberschaft erfolgt oft aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das gilt immer dann, wenn Befristungen oder aufschiebende Bedingungen (Closing Conditions) im Kaufvertrag vorgesehen sind. Solche Bedingungen sind beispielsweise aufzunehmen, wenn vor dem Vollzug der Transaktion ein Fusionskontrollverfahren durchlaufen werden muss, Zustimmungen von Banken und Gesellschaftern nötig sind oder während der Due Diligence identifizierte Risiken beseitigt werden sollen, die der Käufer nicht übernehmen will. Meist wird das Closing und der Eintritt der aufschiebenden Bedingungen im Closing Memorandum dokumentiert.

Schritt 6: Die Integration. Mit dem Vollzug der Transaktion begingt die wohl wichtigste und oftmals schwierigste Aufgabe des Käufers – die Integration des erworbenen Unternehmens. Sie entscheidet über Erfolg und Misserfolg des Deals. Integration erfordert Ausdauer, Fingerspitzengefühl und Respekt gegenüber den Leistungen des Targets und seiner Mitarbeiter. Mit einem Personalaustausch an der Spitze ist es selten getan. Zudem können sich vielfältige Abwicklungsaufgaben anschließen, wie die Erstellung einer Closing-Bilanz, die Berechnung des finalen Kaufpreises und die Überleitung von Know-how.

Mehr Informationen und Einzelheiten zur Due Diligence bei M&A-Prozessen, zum Signing und zur Integration gibt es in den Folgen 3 bis 5.

Tags: Absichtserklärung Closing Due Diligence Integration Serie Signing