21. Dezember 2011
Markenrecht

Der Weltuntergang und das Markenrecht

Marken helfen, sich auf Märkten zu positionieren. Denn Marken grenzen das eigene Unternehmen von anderen ab. Keine Frage also, dass Markenschutz wichtig ist. Doch lohnt sich ein Investment in Marken noch, obwohl der Weltuntergang kurz bevor steht?

Glaubt man an den Maya-Kalender, geht am 21.12.2012 die Welt unter. Aus, Ende, Markenregister weg. Die einzige Hoffnung besteht allerdings noch in Bugarach. Denn dieser Ort in Frankreich soll nach einer Theorie der einzige sein, der den Weltuntergang überlebt. Kein Wunder, dass dieser Ort also zunehmend ins Zentrum des Interesses eine bunten Völkchens rückt.

Dies bedeutet zugleich, dass nicht überall in Bugarach „Endzeitstimmung″ herrscht: Fliegende Händler, Heilsbringer und Kaufleute versuchen, zumindest die bis zu dem Weltuntergang verbleibende Zeit noch ein wenig zu versilbern (wenn nicht gar zu vergolden).

Dokumentiert wird der Bugarach-Hype auch durch die Markenregister. So schützt beispielsweise die französische Marke 3459457 „BUGARACH″ eine schöne Merchandising-Palette von Kosmetika über Schmuck hin zu Taschen und Bieren. Und auch die französische Wort-/Bildmarke 3459458 mit dem Bestandteil „Bugarach″ schlägt in diese Kerbe.

So weit, so gut – schließlich haben auch Eisbär Knut und Opossum Heidi ihre Marken bekommen. Wir hoffen jedenfalls, dass die beiden Marken auch nach dem 21.12.2012 ihren Inhabern noch nützlich sind. Fatalismus kann man den Markeninhabern – frei nach Luther – jedenfalls nicht vorwerfen: „Wenn ich wüsste, dass morgen der jüngste Tag wäre, würde ich heute noch eine Marke anmelden!″

Tags: Bugarach Marken Weltuntergang