8. August 2011
Markenrecht

Liebe und Hass liegen häufig ganz nah beieinander – nicht aber im Markenrecht

Leidenschaftliche Liebe und leidenschaftlicher Hass aktivieren nach Auffassung von Gehirnforschern dieselben Hirnregionen, nämlich das Putamen und die Inselrinde. Das Markenrecht arbeitet zwar gerne mit Erfahrungssätzen und Forschungserkenntnissen. Aber zumindest nach Auffassung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) liegen im Markenrecht Liebe und Hass sehr weit auseinander.

McDonald’s verwendet bekanntlich den Slogan „I’M LOVIN‘ IT!″ Dieser Slogan ist beispielsweise auch als Gemeinschaftsmarke (EU 3581089) u.a. für die Waren „Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhwaren″ geschützt. Für eben diese Waren sowie u.a. für Einzelhandelsdienstleistungen mit diesen Waren wurde im Jahr 2009 das Wort-/Bildzeichen „666 i’m hatin‘ it″ als Gemeinschaftsmarke (EU 8428591) angemeldet. McDonald’s legte gegen diese Gemeinschaftsmarkenanmeldung Widerspruch ein: Ob Liebe, ob Hass, spielt keine Rolle – die Verwechslungsgefahr war aus Sicht von McDonald’s unter verschiedenen Aspekten gegeben.

Das HABM teilt diese Auffassung jedoch nicht: Bildlich und klanglich bestünden eine Reihe von Unterschieden zwischen den sich gegenüberstehenden Marken. Zudem seien auch die Marken in ihrem Bedeutungsgehalt sehr unterschiedlich. Während die Widerspruchsmarke für „I like it very much″ stehe, stehe die angegriffene Marke für „I dislike it very much″. Verstärkt würde dies durch die Hinzufügung des u.a. im Zusammenhang mit Satanismus bekannten Symbols „666″. Vor diesem Hintergrund sei zumindest bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, so dass der Widerspruch zurückzuweisen sei (Entscheidung des HABM vom 25. Juli 2011, Widerspruchsnummer B1617391).

In dem Widerspruchsverfahren hatte McDonald’s nicht nachgewiesen, dass die Marke „I’M LOVIN‘ IT!″ über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt oder eine bekannte Marke ist. Ob das HABM in solchen Konstellationen anders entschieden hätte, lässt sich der Entscheidung nicht abschließend entnehmen. Ableiten lässt sich jedoch die Erkenntnis, dass Liebe und Hass zumindest im Markenrecht sehr weit auseinanderliegen können.

Tags: Gemeinschaftsmarke HABM Hass Inselrinde I’m lovin‘ it Liebe McDonald’s Putamen Verwechslungsgefahr