Wirft man einen Blick in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), stößt man auf viele Marken, die das Adjektiv „deutsch″ im Namen tragen: „Deutsche Bank″, „Deutsche Bahn″, „Deutsche Post″ – die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Das DPMA akzeptiert das Adjektiv „deutsch″ in Markennamen häufig problemlos. Möchte ein Markeninhaber mit solchen Markennamen jedoch auch im Ausland aktiv werden, ergeben sich mitunter ungeahnte Schwierigkeiten.
Ein beliebtes Argument gegen solche Markeneintragungen im Ausland ist das angebliche Bestehen einer Irreführungsgefahr: Weckt eine Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Vorstellung, die mit der Marke gekennzeichneten Produkte oder Dienstleistungen würden an einem bestimmten Ort hergestellt werden, so besteht die Gefahr der Irreführung, wenn die Herstellung nicht tatsächlich auch in Deutschland erfolgt. Die Prüfung dieser Irreführungsgefahr erfolgt häufig bereits im Markenanmeldeverfahren. Diesbezüglich müssen sich Markenanmelder daher auf Nachfragen gefasst machen.
Die Irreführungsgefahr besteht jedoch nicht, sofern geographische Angaben in Markennamen lediglich Phantasiecharakter haben: Denn als Produktionsort kommt „Phantasien″ nicht in Betracht! Doch wann liegt eine Phantasiebezeichnung vor und wann eine „richtige″ geographische Bezeichnung? Die Eidgenössische Rekurskommission für geistiges Eigentum mit Sitz in Bern beschäftigte sich vor einigen Jahren diesbezüglich mit dem Begriff „Deutsche See″. Die Berner gaben zwar zu, dass eine „Deutsche See″ nicht existiere und die an Deutschland angrenzenden Meere als „Ostsee″ oder „Nordsee″ bezeichnet würden. Dennoch wecke die Bezeichnung „Deutsche See″ eine Assoziation an Deutschland. Von einem reinen Phantasiecharakter könne daher hinsichtlich dieser Bezeichnung nicht die Rede sein (Urteil des Bundesgerichtes vom 18.05.2001, 4 A.3/2006/Ruo). Schlechte Karten also für die „Deutsche See″ in der Schweiz.
Auch das chinesische Markenamt tut sich mit der Bezeichnung „deutsch″ oder „German″ in Markennamen schwer: Das chinesische Markenamt sieht in diesen Adjektiven nicht nur einen Bezug zu Deutschland, sondern vor allem zu der Bundesrepublik Deutschland als Staat. Ohne die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland könne daher eine Marke mit dem Bestandteil „deutsch″ oder „German″ nicht in China als Marke eingetragen werden.
Dass „Made in Germany″ durch die Adjektive „deutsch″ oder „German″ bereits im Markennamen zum Ausdruck zu bringen, ist also im Ausland nicht immer ohne Weiteres möglich. Um einen möglichst einheitlichen weltweiten Markenauftritt zu gewährleisten, lohnt es sich jedoch, diesbezüglich mit den Prüfern der Markenämter zu diskutieren. Und auch die Berner werden sich nicht dem Argument verschließen können, dass wohl niemand ernsthaft davon ausgeht, dass die edlen „MONTBLANC″-Schreibgeräte unmittelbar auf dem Mont Blanc hergestellt werden …