10. Dezember 2010
Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht

Die Salat-Lüge und ihre Fortsetzung im Brokkoli

Heute Morgen höre ich erneut einen Radiobericht zum Brokkoli-Patent (die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hatte gestern entschieden, G 0001/08 und G 0002/07) und wieder die Frage:

Kann man Brokkoli schützen?

Als Markenrechtler sage ich natürlich: Ja! Allerdings nicht als Marke für Brokkoli. Wie wäre es denn mit Brokkoli-Computer…? Aber in der Berichterstattung geht es natürlich um ein Patent, genauer gesagt um ein Verfahrenspatent. Unternehmen entwickeln innovative Produkte und Verfahren. Dafür werden die forschenden Unternehmen mit einem Monopolrecht belohnt, auch als Anreiz, die Erfindung in technisch nachvollziehbarer Weise zu offenbaren, damit die Gesellschaft diese Erfindung weiterentwickeln kann. Das alles dient dem technischen Fortschritt und ist Beweggrund des Patentrechts.

Die staatliche Vergabe von Monopolrechten, wie im Falle eines Patents, einer Marke oder dergleichen, beachtet dabei von Gesetz wegen die Bedürfnisse der Gesellschaft an der freien Verwendbarkeit von „Allgemeingut″. Selbstverständlich kann niemand Brokkoli patentieren. Daher zur Beruhigung aller: Es wird daher auch weiterhin Brokkoli geben!!

Genauso wenig wie Salat essen gesünder macht, kann Brokkoli patentiert werden. Ich wüsste schon nicht, wer Brokkoli erfunden haben soll. Geschweige denn ist Brokkoli neu.

Tags: Brokkoli Monopol Monopolrecht Patent Salat