„Die Anmeldung von Patenten in China dauert viel zu lange.“ „Als Ausländer kann man seine Patente in China ohnehin nicht durchsetzen.″ – dem Thema Patent und China schlagen viele Vorurteile entgegen. Sollte man daher besser gar nicht in die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten in China investieren? Und dann in Nachahmungsfällen ohne jeglichen Schutz in China dastehen?
Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass umfassender Schutz von geistigem Eigentum auch in China effektiv betrieben werden kann. Sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die praktische Handhabung durch chinesische Behörden und Gerichte haben das Patentrecht in China entgegen landläufigen Vorurteilen zu einem scharfen Schwert gegen Nachahmer werden lassen. Im Blog wollen wir die Grundzüge des Patentschutzes in China in einer kleinen Serie beleuchten. Daher: Auf nach China!
Teil 1: Umfassender Schutz – kurzfristig und langfristig möglich
Erfindungen können in China durchaus kurzfristig umfassend geschützt werden. Genau wie in Deutschland kann seit Herbst 2009 auch in China für dieselbe technische Erfindung gleichzeitig ein Gebrauchsmuster und ein Patent angemeldet werden.
Da das Gebrauchsmuster ohne weitere Prüfung der Schutzvoraussetzungen innerhalb kurzer Zeit eingetragen wird, kann so kurzfristig ein Schutzrecht für eine Erfindung erlangt und dann gegen Nachahmer durchgesetzt werden. Die Schutzdauer eines chinesischen Gebrauchsmusters beträgt allerdings nur 10 Jahre. Wünscht der Erfinder einen zwanzigjährigen Schutz, muss er die Erfindung als Patent anmelden. Ein Patent wird jedoch auch in China erst nach einer umfassenden Prüfung der Schutzvoraussetzungen eingetragen und kann erst dann effektiv durchgesetzt werden. Will der Erfinder also sowohl einen kurzfristigen als auch einen langfristigen Schutz erreichen, muss er sowohl ein Gebrauchsmuster als auch ein Patent anmelden.
Lesen Sie demnächst: Immer höhere Hürden für Patentgrabber in China