Teil 2: Immer höhere Hürden für Patentgrabber in China
Viele deutsche Unternehmen kennen das Problem: Man ist Inhaber eines Patents in Europa und nutzt die Erfindung seit vielen Jahren. Jedoch wurde die Erfindung nicht auch in China als Patent angemeldet. Bei Einführung dieses Produkts auf dem chinesischen Markt meldet sich ein chinesisches Unternehmen. Es teilt freundlich mit, dass das Produkt ein eigenes chinesisches Patent verletze, das (zufällig) wortgleich mit dem europäischen Patent des Unternehmens sei.
Nach früherer chinesischer Rechtslage waren die Chancen, ein solches chinesisches Patent anzugreifen, sehr gering. Hatte das deutsche Unternehmen die Erfindung bis dahin nur außerhalb Chinas genutzt, betrachtete das chinesische Patentamt diese als neu und das Patent damit als rechtsbeständig. Nutzungen außerhalb Chinas konnten der Eintragung des Patents nicht entgegenstehen.
Heute können solche „in feindlicher Absicht″ angemeldeten Patente jedoch mit höheren Erfolgsaussichten angegriffen werden. Ihrer Schutzfähigkeit kann nun jede Nutzung – egal ob inner- oder außerhalb Chinas – entgegenstehen. Hat also das deutsche Unternehmen die Erfindung bereits vor Anmeldung des chinesischen Unternehmens inner- oder außerhalb Chinas vertrieben, ist das chinesische Patent zu löschen.
Hier geht es zu Teil 1 der Serie: Umfassender Schutz – kurzfristig und langfristig möglich