Deutschland ist ein beliebtes Transitland für Waren aller Art. An den Schiffs- und Flughäfen werden nicht selten auch gefälschte Produkte umgeschlagen. Bisher schien es nahezu unmöglich, diese zu beschlagnahmen. Aktuelle Veränderungen in der entsprechenden Rechtsprechung und weitere für unseren Fachbereich relevanten Entwicklungen haben wir im neuen Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht zusammengestellt.
Der Bundesgerichtshof hat mit einer bislang wenig beachteten Entscheidung einen Weg geschaffen, die Durchfuhr gefälschter Ware durch Deutschland zu verhindern – zwar nicht durch die Zollbehörden, aber durch deutsche Gerichte. Aktuelle Entscheidungen des Landgerichts Hamburg zeigen, dass die Instanzgerichte dem vom BGH aufgezeigten Weg im Kampf gegen die Produktpiraterie folgen wollen.
In unserem Newsletter geht es außerdem um die kartellrechtliche Betrachtung von Rabattsystemen marktbeherrschender Unternehmen. Der EuGH bleibt hier bisher der traditionellen Bewertung treu, wie der von unserem Autor geschilderte Fall zeigt.
Weitere Themen des Updates sind die Ergänzung der Liste zulässiger Health Claims durch die Europäische Kommission sowie aktuelle Gerichtsurteile zu Health Claims. Beiträge zum Schicksal patentrechtlicher Lizenzen in der Insolvenz, zur Verwirkung von Markenrechten und zu Fallstricken bei der Werbung mit Kundenreferenzen runden das breite Themenspektrum dieser Ausgabe ab.
Inhalt:
- BGH: Einwilligung in Werbeanrufe II
- Googles Autocomplete-Funktion auf dem Prüfstand
- Lass die Kunden reden – Fallstricke bei der Werbung mit Kundenreferenzen
- Bundeskartellamt veröffentlicht neue Leitlinien für die Bußgeldzumessung in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren
- Rabattsysteme marktbeherrschender Unternehmen – (vorerst) nichts Neues vom EuGH