4. August 2011
Dieses Modell macht aber auch einen schlanken Kopf
Urheberrecht

Von der Schutzlosigkeit imperialer Sturmtruppen im Vereinigten Königreich

In der Sache Lucasfilm Limited gegen Andrew Ainsworth entschied der UK Supreme Court am 27. Juli 2011 erstmals über einen Streit aus dem Bereich des „Geistigen Eigentums″ (IP). Bei dem Rechtsstreit, der bereits seit 5 Jahren von beiden Parteien betrieben wurde, ging es darum, ob es Andrew Ainsworth gestattet ist, mit Hilfe der Originalformen, Replika der Helme der Imperial Storm Troopers herzustellen und zu vertreiben. Diese Helme waren zum ersten Mal in Star Wars Episode IV – „A New Hope″ zu sehen gewesen.

Der Supreme Court entschied, dass die Helme nicht als „Skulpturen″ im Sinne des englischen Copyright Designs and Patents Act  angesehen werden können und daher nicht urheberrechtlich schutzfähig sind. Zwar kann das Design der Helme einen eingeschränkten Copyright-Schutz genießen; dieser endet aber 15 Jahre nach der Herstellung des ersten Helms. Diese Zeit ist bereits abgelaufen. Star Wars Episode IV „A New Hope″ erschien bereits 1977.

Andrew Ainsworth kann die Helme daher weiter in England herstellen und vertreiben. Er selbst äußert sich zu dem Urteil wie folgt: „If there is a force, then it has been with me these past five years.″ – ein ausführliches Interview auch hier.

Die Daily Mail online titelte zum Ausgang des Verfahrens: „Striking back against the empire: Star Wars prop maker wins high court bid to sell Stormtrooper helmets in Britain″.

Vor einem Vertrieb der Helme in den USA sollte sich Ainsworth allerdings hüten. Dort  gab es ein Urteil eines US-Gerichts, das zugunsten von Lucasfilm ausfiel. Der UK Supreme Court entschied nun, dass dieses Urteil auch im United Kingdom durchsetzbar ist.

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