Häufig wird entweder eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG als Vehikel für den Markteintritt für polnische Investoren in Deutschland nahe liegen.
Die GmbH ist die attraktivste Rechtsform in Deutschland. Doch auch die weitere Rechtsform, die Kommanditgesellschaft (kurz: KG) bietet Vorteile wie etwa steuerliche Transparenz. Was aber sind die wesentlichen Strukturmerkmale einer solchen KG? Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht. Von diesen Gesellschaftern der KG muss mindestens ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt haften (der sog. Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter darf nur beschränkt auf eine bestimmte ins Handelsregister einzutragende Haftsumme haften (der sog. Kommanditist) und das auch nur, soweit er diese Haftsumme nicht als Einlage an die KG geleistet hat. Damit stellt die deutsche KG das Äquivalent zu der polnischen Spółka komandytowa (Sp. k.) dar, bei der dieselben Strukturmerkmale gelten.
KG und GmbH – Gegenüberstellung
Ein wesentlicher Vorteil der KG gegenüber der GmbH liegt in deren Besteuerung: Der Gewinn einer GmbH ist auf zwei Ebenen zu besteuern. Zunächst einmal auf Ebene der GmbH, wo Körperschafssteuer und Gewerbesteuer anfallen. Die hieraus resultierende Steuerlast beträgt – je nach Hebesatz der Gemeinden bei der Gewerbesteuer – kumuliert ca. 30 %. Eine weitere Besteuerung erfolgt auf Ebene des Gesellschafters für Dividenden und sonstige Ausschüttungen, wobei aufgrund der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie im Falle einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft eines polnischen Investors 95 % der Ausschüttung steuerfrei sind. Dagegen kann die Struktur einer KG aus steuerlicher Sicht vorteilhafter sein, weil diese steuerlich transparent ist und damit keine gesonderte Besteuerung mit Körperschaftsteuer auf Ebene der KG selbst erfolgt.
Eine pauschale Aussage, welche Rechtsform steuerlich günstiger ist, lässt sich nicht treffen, sondern lässt sich nur in einem konkreten Vergleich im Einzelfall herausfinden. Ein solcher Vergleich lohnt sich aber, vor dem Markteintritt in Deutschland. Sollte die KG sich als konkret vorteilhafter herausstellen, so bleibt ein Problem: Die KG erfordert, dass zumindest ein Gesellschafter für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haftet. Will der Investor dies vermeiden, gilt es die Vorteile einer GmbH mit denen einer KG zu kombinieren und zu einer GmbH & Co. KG zu greifen.
GmbH & Co. KG – perfekte Lösung?
Die Zahl der in deutsche Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaften betrug Anfang 2014 nach den von Professor Kornblum veröffentlichten Zahlen fast eine Viertel Million. Damit ist die KG nach der GmbH die am häufigsten gewählte Rechtsform in Deutschland. Dabei dürfte es sich bei vielen dieser KG’en um solche handeln, die in der Sonderform der GmbH & Co. KG organisiert waren und sind.
Bei einer solchen GmbH & Co. KG ist der persönlich haftende Gesellschafter der KG eine GmbH. Damit wird eine den Kapitalgesellschaften vergleichbare Risikoabschirmung erreicht. Auch die Kombination einer polnischen Sp. z o.o. mit einer deutschen KG zu einer Sp. z o.o. & Co. KG ist damit theoretisch möglich und kann sich ggf. aus mitbestimmungsrechtlichen Gründen empfehlen.
Schwieriger gestaltet sich jedoch in jedem Fall bei einer KG das Thema Corporate Governance. Alle Fragen in Bezug auf die Führung der Gesellschaft müssen doppelt betrachtet werden: auf der Ebene der KG sowie auf der Ebene der verwaltenden GmbH (oder Sp. z o.o.), welche die Geschäfte der KG führt. Gleiches gilt für Gesellschafterbeschlüsse. Hier kommt es in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und Problemen, die beim späteren Verkauf des Unternehmens oder Einstieg eines weiteren Investors auffallen und dann geheilt werden müssen.
Sowohl die GmbH, als auch GmbH & Co. KG lohnen sich
Die richtige Wahl der Rechtsform für polnische Unternehmer ist damit letztlich immer einer Frage des Einzelfalls und lässt sich pauschal nicht beantworten. Gleichwohl dürfte der polnische Investor zumindest bei der Betrachtung der in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsformen einige Gemeinsamkeiten erkennen.
Die Unterschiede zwischen polnischem und deutschem Recht sollten erkannt und genutzt werden. Häufig wird entweder eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG als Vehikel für den Markteintritt in Deutschland nahe liegen.
Dies ist der zweite Teil unserer Serie „Praktische Tipps für polnische Investoren in Deutschland“. Hier sollen praktische Aspekte beim Einstieg polnischer Investoren in den deutschen Markt aufgezeigt werden. Bereits erschienen ist die Einleitung ins Thema mit allgemeinen Hinweisen die polnischen Investoren die attraktivste Rechtsform – die GmbH – näher bringt.
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