9. Oktober 2012
Öffentliches Wirtschaftsrecht

Eichrecht am Hochreck: Der Eiswürfel ist kein Getränk und der Longdrink eine Speise sui generis!

Muss ein Longdrink-Glas für den Einsatz in der Gastronomie geeicht sein? Diese Frage beschäftigt uns seit mehr als einem Jahr. Nun die amtliche Gewissheit: Es muss!

Für das Cocktail-Glas sieht das Gesetz keine Eichpflicht vor, soviel ist klar. Denn nach  § 3a Abs. 1 Nr. 1 EichO sind Gläser von der Eichpflicht befreit, wenn sie für ein alkoholhaltiges Mischgetränk aus mehr als zwei Getränken bestimmt sind. Wie verhält es sich nun mit dem Longdrink, der – in seiner einfachen Form  - aus einer Spirituose (etwa Gin), dem sogenannten „Filler″ (etwa Tonic) und Eis besteht?

Die behördliche Rechtsauffassung differenziert (physikalisch genau) zwischen Aggregatzuständen. Und da wird der Eiswürfel zum eichrechtlichen Problem. Genauer gesagt, die Temperatur des Eiswürfels.  Die zuständige Behörde hat nämlich jetzt klar gestellt: Getränke sind nur Flüssigkeiten, die zum Trinken bestimmt sind. Mit anderen Worten: So lange der Eiswürfel kalt ist, ist er nicht flüssig und damit kein Getränk. Und solange der Eiswürfel kein Getränk ist, besteht der Longdrink nur aus Spirituose und Filler und das Longdrink-Glas muss geeicht sein.

Soweit so gut. Aber darf der Gast in der Bar einen Gin Tonic zurück gehen lassen, dessen Füllhöhe genau den Eichstrich erreicht? Jeder weiß: Das Glas wird mit jedem Eiswürfel voller. Erreicht der Longdrink mitsamt Eis genau den Eichstrich ist also klar: Das Glas enthält weniger Getränk, als der Eichstrich angibt. Dennoch erhält der Gast wohl nicht zu wenig von dem bestellten Gin Tonic, denn der bestellte Longdrink ist gar kein Getränk. Er enthält Eiswürfel. Der Longdrink ist damit eine flüssige Speise sui generis, die zwar in geeichten Gläsern zu servieren ist, aber wegen mangelnder Flüssigkeit nicht am Eichstrich gemessen werden kann.

Abschlussfrage (zur eichrechtlichen Lernzielkontrolle): Was gilt nach alledem für das Caipirinha-Glas? Das kolportierte Originalrezept nennt Zuckerrohrschnaps, Limetten, Rohrzucker und Eiswürfel als Zutaten. Das sind in Sinne der erwähnten behördlichen Leitlinien und bereits unter Berücksichtigung des durch Zerquetschen erzeugten Limettensaftes…nicht mehr als zwei Getränke. Der/die Caipirinha ist jedenfalls eichrechtlich ein einfacher Longdrink – ganz im Gegensatz zum Mojito.

Wir werden dranbleiben…

Tags: Cocktail Eichpflicht Eichstrich Eichung Eiswürfel Longdrink