BAG: kürzere Kündigungsfristen für (Fremd-)Geschäftsführer
Nach den Feststellungen des BAG in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2020 (2 AZR 374/19) können sich (Fremd-)Geschäftsführer nicht (mehr) auf die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB berufen.
Nach den Feststellungen des BAG in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2020 (2 AZR 374/19) können sich (Fremd-)Geschäftsführer nicht (mehr) auf die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB berufen.