Gute Nachrichten für alle Arbeitgeber aus Erfurt: Keine Verzugspauschale im Arbeitsrecht!
Das BAG hat mit Urteil vom 25. September 2018 entschieden, dass die Verzugspauschale von EUR 40,00 pro Monat im Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.
Das BAG hat mit Urteil vom 25. September 2018 entschieden, dass die Verzugspauschale von EUR 40,00 pro Monat im Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.