Zuständigkeitsregeln bei Schwerbehindertenvertretungen beachten!
Anders als beim Betriebsrat gibt es bei der Schwerbehindertenvertretung eine Ersatzzuständigkeit der Gesamt- bzw. der Konzernschwerbehindertenvertretung.
Anders als beim Betriebsrat gibt es bei der Schwerbehindertenvertretung eine Ersatzzuständigkeit der Gesamt- bzw. der Konzernschwerbehindertenvertretung.