FG Düsseldorf: Keine Mindestbesteuerung in der Insolvenz – Berücksichtigung sämtlicher Verluste bis zum Ende der Abwicklung
Die unbeschränkte Verrechnung von steuerlichen Verlusten aus der Zeit vor oder während der Insolvenz führt zu niedrigerer Steuerlast.
Die unbeschränkte Verrechnung von steuerlichen Verlusten aus der Zeit vor oder während der Insolvenz führt zu niedrigerer Steuerlast.


