BGH lockert Voraussetzungen zum sog. Opt-In zu Werbezwecken
In seiner Entscheidung vom 1. Februar 2018 zum sog. Opt-In hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, ob eine Einwilligungserklärung für Werbung über mehrere Werbekanäle ausreicht und dies bejaht.
In seiner Entscheidung vom 1. Februar 2018 zum sog. Opt-In hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, ob eine Einwilligungserklärung für Werbung über mehrere Werbekanäle ausreicht und dies bejaht.