Neues Infektionsschutzgesetz: kein Entschädigungsanspruch bei Urlaub im Risikogebiet oder Verstoß gegen Schutzmaßnahmen
Neues Infektionsschutzgesetz sieht keinen Entschädigungsanspruch bei einer Absonderung nach Reise in ein COVID-19-Risikogebiet oder beim Verstoß gegen Schutzmaßnahmen vor.
Neues Infektionsschutzgesetz sieht keinen Entschädigungsanspruch bei einer Absonderung nach Reise in ein COVID-19-Risikogebiet oder beim Verstoß gegen Schutzmaßnahmen vor.