Zeitarbeit: (kein) Anspruch auf Gutschriften auf dem Arbeitszeitkonto für Feiertage
Wird ein Zeitarbeitnehmer planmäßig nicht an Feiertagen eingesetzt, kann dieser nicht verlangen, dass Plusstunden in dessen Arbeitszeitkonto eingebucht werden.
Wird ein Zeitarbeitnehmer planmäßig nicht an Feiertagen eingesetzt, kann dieser nicht verlangen, dass Plusstunden in dessen Arbeitszeitkonto eingebucht werden.