Dynamische Bezugnahmeklauseln und der Betriebsübergang
Dynamische Bezugnahmeklauseln behalten ihre Dynamik auch nach dem Betriebsübergang; und dies selbst bei tarifungebundenen Arbeitgebern.
Dynamische Bezugnahmeklauseln behalten ihre Dynamik auch nach dem Betriebsübergang; und dies selbst bei tarifungebundenen Arbeitgebern.