Beitragsbefreiung für Honorar-Notärzte in der Sozialversicherung
Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst sind unter Umständen nicht beitragspflichtig. Änderungen gelten aber nicht für Altverträge.
Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst sind unter Umständen nicht beitragspflichtig. Änderungen gelten aber nicht für Altverträge.