Investitionen in Deutschland: Leitfaden für polnische Investoren – Teil 8
Der BGH stellt klar, unter welchen Voraussetzungen sogenannte Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit deutschen GmbHs beendet werden können.
Der BGH stellt klar, unter welchen Voraussetzungen sogenannte Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit deutschen GmbHs beendet werden können.