ArbG Hamburg schießt die Gewerkschaft „DHV″ ab – keine Tariffähigkeit!
DHV erfüllt Voraussetzungen der Tariffähigkeit nicht – es fehlt ihr an Durchsetzungskraft. Als Folge sind die Tarifverträge unwirksam.
DHV erfüllt Voraussetzungen der Tariffähigkeit nicht – es fehlt ihr an Durchsetzungskraft. Als Folge sind die Tarifverträge unwirksam.