30. August 2016
Risiken, Fremdpersonal
Arbeitsrecht

Risiken beim Einsatz von Fremdpersonal

Der rechtlich „falsche“ Einsatz von Fremdpersonal birgt erhebliche Risiken. Diese gilt es wirksam zu vermeiden.

Nicht nur während anstehender Betriebsprüfungen kommt es vermehrt zur Überprüfung des eingesetzten Fremdpersonals durch den Sozialversicherungsträger. So wurden in den Jahren 2011-2015 fast 75 Mio. Beschäftigungsverhältnisse von Ermittlungsbehörden und Hauptzollämtern geprüft. Dass es teilweise unwissentlich zu einem erheblichen Anteil von rechtlich „falsch“ eingesetztem Fremdpersonal kam, zeigen auch die über 700.000 eingeleiteten Ermittlungsverfahren (ca. 520.000 wegen Straftaten und ca. 200.000 wegen Ordnungswidrigkeiten).

Die dabei entstehenden Risiken sind nicht nur für das Unternehmen selbst erheblich. Hier kann es zu hohen Bußgeldern und Zusatzkosten kommen. Allein die festgesetzten Geldstrafen und –bußen summierten sich in den Jahren 2011-2015 auf über 360 Mio. Euro. Ein möglicher Imageschaden, der bei Bekanntwerden von Ermittlungen droht, lässt sich dabei kaum beziffern, treffen Unternehmen aber meist mindestens ebenso hart wie der bezifferbare finanzielle Schaden.

Persönliche Haftung verantwortlicher Personen

Auch die verantwortlichen Personen können sich persönlich haft- und strafbar machen. Grundlage hierfür ist zumeist ein Verstoß gegen § 266a StGB. Dessen Tatbestand wird umgangssprachlich häufig als Sozialversicherungsbetrug oder Beitragshinterziehung bezeichnet. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, Freiheitsstrafe.

Online-basierte Überprüfung von Fremdpersonal

Um solche Risiken zukünftig wirksam zu vermeiden, hat CMS das online-basierte Produkt FPE (Einsatz von Fremdpersonal) entwickelt. Damit ist es in nur wenigen Minuten möglich, eine belastbare Prüfung des Risikos des Einsatzes von Fremdpersonal durchzuführen. FPE basiert dabei auf den Erfahrungen und Erkenntnissen, die CMS in tausenden vormals „händisch“ geprüften Fällen gesammelt hat.

Der Zugriff auf das Produkt ist nach der Freischaltung durch CMS jederzeit möglich. Dabei kann frei entschieden werden, welche Mitarbeiter die Prüfungen durchführen sollen – juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass die Prüfung grundsätzlich durch denjenigen Mitarbeiter erfolgen kann, der das Fremdpersonal beauftragen möchte und daher weiß, wie das Vertragsverhältnis „gelebt″ wird. Denn darauf kommt es nach der Rechtsprechung im Ergebnis an. Durch den Einsatz des Produkts FPE können in erheblichem Umfang Zeit und Kosten eingespart werden. Das Ergebnis der Prüfung wird durch ein Ampelsystem klar dargestellt und um eine fallbezogene Begründung ergänzt.

Mehr zum Thema Einsatz von Fremdpersonal erfahren Sie auch auf dem kommenden Düsseldorfer Arbeitsrechtsforum am 08. und 09. September in der Rheinterrasse Düsseldorf.

Tags: Fremdpersonal Risiken