BEG IV: Die Schriftform geht, die Textform für Arbeitnehmerüberlassungsverträge kommt!
Die Entbürokratisierung durch das BEG IV kommt in der Zeitarbeit an. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bedarf zukünftig nur noch der Textform.
Die Entbürokratisierung durch das BEG IV kommt in der Zeitarbeit an. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bedarf zukünftig nur noch der Textform.